Zur Unterstützung des BMFSFJ bei der Entwicklung einer gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung ist eine externe Prozessbegleitung erforderlich. Die Standardleistungen dieser Prozessbegleitung umfassen die Unterstützung des BMFSFJ bei der organisatorischen und inhaltlichen Steuerung der IMA und des Beirates sowie von referats- und abteilungsübergreifenden Beratungen im BMFSFJ. Zudem wird ein systematisches Monitoring der jugendpolitischen Aktivitäten der Bundesregierung sowie die Unterstützung bei der Erstellung von Berichten und bei der Zusammenarbeit mit anderen Gremien und Kooperationspartnern erwartet. Hinzu kommt eine praxisbezogene Dokumentation der Aktivitäten der Jugendstrategie und der Prozessergebnisse (keine Evaluation). Weitere optionale Leistungen sollen gesondert abgerufen werden können.
Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode schreibt die Weiterführung der Eigenständigen Jugendpolitik und die Entwicklung einer gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung fest. Diese Strategie will das BMFSFJ gemeinsam mit den anderen Ressorts und unter Beteiligung von Jugend und Zivilgesellschaft entwickeln und umsetzen – anknüpfend an die Erfahrungen aus der Jugendstrategie des BMFSFJ (2015-2018) und bei gleichzeitiger Integration der Aktivitäten des Bundes zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie. Eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „Jugend“ soll die gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung entwickeln, einen Kabinettbeschluss für Herbst 2019 vorbereiten und dessen Umsetzung begleiten. Vertreterinnen und Vertreter der anderen Ministerien wurden bereits zur konstituierenden Sitzung am 25.10.2018 eingeladen. Das BMFSFJ entwickelt außerdem Jugend-Dialoge zum themenfokussierten Austausch einzelner Ministerien aus der IMA mit jungen Menschen. Zur fachlich-strategischen Beratung des Bundesjugendministeriums in seiner Rolle als federführendes Ressort bei der Entwicklung und Umsetzung der gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung soll ein Beirat des BMFSFJ eingerichtet werden, der gleichzeitig der Vernetzung und Verbreitung in staatlichen und zivilgesellschaftlichen Strukturen dient.
Zur Unterstützung des BMFSFJ bei der Entwicklung einer gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung ist eine externe Prozessbegleitung erforderlich. Die Standardleistungen dieser Prozessbegleitung umfassen die Unterstützung des BMFSFJ bei der organisatorischen und inhaltlichen Steuerung der IMA und des Beirates sowie von referats- und abteilungsübergreifenden Beratungen im BMFSFJ. Zudem wird ein systematisches Monitoring der jugendpolitischen Aktivitäten der Bundesregierung sowie die Unterstützung bei der Erstellung von Berichten und bei der Zusammenarbeit mit anderen Gremien und Kooperationspartnern erwartet. Hinzu kommt eine praxisbezogene Dokumentation der Aktivitäten der Jugendstrategie und der Prozessergebnisse (keine Evaluation). Weitere optionale Leistungen sollen gesondert abgerufen werden können. Dazu gehören die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Sitzungen von Unterarbeitsgruppen der IMA, die Beratung von Ressorts zu eigenen Vorhaben (insbesondere zur Jugendbeteiligung), Öffentlichkeitsarbeit, Pressearbeit, Veranstaltungen sowie Veröffentlichungen.