Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für folgende Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08):
— Los 1 Amidotrizoesäure;
— Los 2 Ioxitalaminsäure;
— Los 3 Iohexol;
— Los 4 Iopamidol;
— Los 5 Iopromid;
— Los 6 Ioversol;
— Los 7 Iodixanol;
— Los 8 Iomeprol bis 350 mg;
— Los 9 Iomeprol 400 mg;
— Los 10 Iobitridol;
— Los 11 Ethylester iodierter Fettsäuren;
— Los 12 Bariumsulfat mit Suspensionsmittel;
— Los 13 Gadopentetsäure;
— Los 14 Gadotersäure;
— Los 15 Gadoteridol;
— Los 16 Gadobensäure;
— Los 17 Gadobutrol;
— Los 18 Gadoxetsäure;
— Los 19 Humanalbumin-Mikrosphären;
— Los 20 Phospholipid-Mikrosphären;
— Los 21 Schwefelhexafluorid.
Weiter Informationen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10) 400 mg im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Die Rabattgewährung erfolgt abweichend vom Beginn der Vertragslaufzeit frühestens ab 1.4.2020. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens. Die AOK PLUS sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage der Versicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.
Während des Zeitraumes vom 13.3.2020 bis 31.3.2021 können interessierte Auftragnehmer Rabattvereinbarungen schließen. Die Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 31.3.2021. Unabhängig davon werden Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ bereits insoweit vor dem 31.3.2021 beendet, wie in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern Exklusivvereinbarungen zu den unter II.1.1) genannten Wirkstoffen in Kraft treten.
Den Erfahrungen der AOK PLUS nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis zwölf Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Interessierte Auftragnehmer können die Teilnahmeunterlagen sowie die Rabattvereinbarung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe von Los und Wirkstoff per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Rabattvereinbarung ist, dass der interessierte Auftragnehmer alle Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Rabattvereinbarung in 2-facher Ausführung, Konformitätserklärung) vollständig ausgefüllt, unterschrieben, datiert und mit dem Unternehmensstempel versehen fristgerecht vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rabattvereinbarung abgeschlossen. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auf postalischem Weg bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle, erstmals bis zum 12.3.2020 und anschließend bis zum jeweils 15. eines Monats (Eingangsfrist), einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle an. Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 12.3.2020 bzw. 15. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 15. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.
Die Rabattvereinbarung tritt bei Unterzeichnung beider Parteien bis einschließlich 31.3.2020 am 1.4.2020 in Kraft. Die Unterzeichnung erfolgt bis zum Ablauf des Monats, in dem die Teilnahmeunterlagen bei der AOK PLUS eingegangen sein müssen.
Für die Veröffentlichung der rabattierten Kontrastmittel wird das AOK-Gesundheitspartnerportal (www.aok-gesundheitspartner.de) genutzt. Die AOK PLUS stellt die Veröffentlichung zum Monatsersten nach Unterzeichnung der Rabattvereinbarung durch die AOK PLUS sicher. Die erstmalige Veröffentlichung erfolgt zum 1.4.2020.
Bei Unklarheiten und Fragen zur Rabattvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.