Es bestehen Schäden und Mängel an der Dachabdichtung, Dachhaut und Dacheindeckung am Nord- u. Westflügel mit Feuchteschäden an der Tragkonstruktion und teilweise in hochwertigen, musealen Ausstellungs- und Arbeitsbereichen, so dass Räume vom Museum freigezogen werden mussten.
Es sollen statische Untersuchungen des kontaminierten Dachtragwerkes und die Erstellung eines Sanierungskonzeptes mit Varianten in Abhängigkeit vom Schadbild und Konstruktion gemeinsam mit dem Architekten erarbeitet und baulich umgesetzt werden. Dabei ist eine statische Gesamtbetrachtung beider Flügel über alle Geschosse durchzuführen, und ggf. auf Schäden in den Decken reagieren zu können. Die Nutzlasten hinsichtlich Depotgut sind zu überprüfen.
Es soll in einem durch den Architekten entwickelten barrierefreien Erschließungskonzept im Nordflügel der Standort eines möglichen Aufzuges geprüft werden.
Bestandteil der ausgeschriebenen Planungsleistung sind Ingenieurleistungen: Tragwerksplanung nach §§ 49 ff HOAI 2021
Bestandteil der ausgeschriebenen Planungsleistung sind Ingenieurleistungen:
- Tragwerksplanung nach §§ 49 ff HOAI 2021, Leistungsphase 1-2 (anteilig), optionale Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 6.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI §§ 49 ff nach seiner Einschätzung in der Honorarzone IV vor. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI zur Grundlagenermittlung und Vorplanung mit dem Ziel zur Erstellung des Sanierungs- und Maßnahmenkonzeptes bis 4. Quartal 2023, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung. Nach Leistungsphase 2 und Bestätigung der Variante folgt die Beauftragung der Leistungsphase 3 (ab 4. Quartal 2023) mit dem Ziel der Erstellung einer Antragsunterlage nach ZBau Land. Mit Bestätigung durch den Zuwendungsgeber sind die weiteren Leistungsphasen zur Beauftragung vorgesehen. Es ist von Vorteil, wenn die Bewerber Erfahrung in der Bearbeitung von Zuwendungsbauten haben.
Für die Bestimmung der Mengen der mitzuverarbeitenden Bausubstanz bevorzugt der Auftraggeber die Berechnungsmethode über Volumen, Flächen, Längen oder Gewerke (nicht nach Grob-Elemente laut DIN 276).
Der Auftraggeber behält sich über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme oder anderweitig modifiziert zu beschränken. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Teilleistungen getrennt zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dafürsprechen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung gemäß den Regelungen des Vertrags kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Der Auftraggeber erwartet die regelmäßige Teilnahme des Planers an den Planungsberatungen am Stiftungssitz in Rudolstadt. Wichtige Planungsergebnisse sind in der STSG vorzustellen (Konzeptkommission). In der Realisierungsphase ist die örtliche Präsenz an mindestens 1-2 Tagen/Woche sicherzustellen.