Die Stadt Kaltenkirchen sucht einen Träger für den Bau und die Betriebsführung einer Kindertagesstätte mit 2 Elementar- und 4 Krippengruppen. Der Träger kann die Einrichtung im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 18 „Lindrehm-Süd“ selbst erbauen oder über einen Investor bauen lassen. Dort entsteht ein Wohnpark mit ca. 166 Wohneinheiten. Eine Gemeinbedarfsfläche ist zweckbestimmt ausgewiesen und befindet sich im Besitz der Stadt Kaltenkirchen. Die Stadt Kaltenkirchen beabsichtigt die aus dem städtebaulichen Vertrag vereinbarten Folgekosten von 1 400 000 EUR an den Träger weiterzuleiten. Es wird mit dem Träger ein Erbbaurechts- und Betriebsführungsvertrag sowie Baudurchführungsvereinbarung abgeschlossen. Der Träger bleibt für die Stadt Kaltenkirchen immer Vertragspartner. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages ist 35 Jahre ab Eintragung ins Grundbuch.
Der Träger führt den Betrieb der Kindertageseinrichtung und baut die Kindertageseinrichtung selbst in Eigenregie oder lässt durch einen eigenen Investor bauen.