Der Landesbetrieb Gewässer (LBG) im Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist auch für Bauprojekte an Gewässern des Landes (G.I.O) zuständig und hat die Fachfederführung für die Hochwassergefahrenkarten (HWGK). Tätigkeitsschwerpunkte sind der Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Die notwendigen Finanzmittel werden dem Landesbetrieb vom Umweltministerium zugewiesen. Hinzu kommen weitere Mittel Dritter (insbesondere für Ausgleichsmaßnahmen). Die Höhe der bewirtschafteten Mittel lag in den letzten Jahren im Durch-schnitt bei jährlich 21.800.000 EUR.
Vom Umweltministerium wurde 2020 ein mit den LBG abgestimmte „übergeordnete Projekt- und Finanzsteuerung“ (SK-LBG-BW) eingeführt. Der Tätigkeitsschwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung ist die Unterstützung bei der Implementierung dieser Steuerungskonzeption und die Projektsteuerung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Rahmenvereinbarung über Leistungen der Projektsteuerung - Bearbeitung in Teilaufträgen - zu folgenden Themen / Aufgaben. Diese Leistungen sind in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Behörden und Akteuren zu erbringen.
1. Implementierung der übergeordneten Projekt- und Finanzsteuerung im LBG des RPS, insbesondere:
- Analyse der Strukturen des Landesbetriebes sowie die der derzeitigen Einbettung in das RPS
- Erarbeitung und Umsetzung eines Implementationskonzeptes auf Basis der Analysen
- Schulung der Projektverantwortlichen und der Mitarbeitenden des Rechnungswesens in Fragen der „übergeordneten Projekt- und Finanzsteuerung“.
2. Unterstützung bei der Steuerung des Bau- und Investitionsprogramms sowie der Maßnahmen des Betriebes und Unterhaltung, der HWGK und des Messwesens, insbesondere:
- Abfragen und Meldungen im Rahmen der übergeordneten Projekt- und Finanzsteuerung
-Unterstützung bei der Koordination der Budgetverteilung und Controlling der Budgetbewirtschaftung
- Unterstützung des Rechnungswesens
3. Unterstützung bei der allen Phasen der Maßnahmenplanung und Maßnahmenumsetzung des Bau- und Investitionsprogramms sowie der Maßnahmen der HWGK und des Messwesens, insbesondere:
- Unterstützung bei der Mittelfristigen Planung
- Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin-, Kosten- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte
- Koordinierung und Steuerung einer Maßnahme bzw. der Maßnahmenbeteiligten
- Maßnahmenabschluss
- Betreuung im Vertragswesen und Ausschreibungs- und Vergabewesen
Die Referate 53.1, 53.2 und 51 beim RPS sind Teil des LBG und für Bauprojekte an den Gewässern erster Ordnung (G.I.O) zuständig, für die das Land Ausbau- und Unterhaltungslastträger ist (mit Ausnahme der Bundeswasserstraße Neckar). Im Referat 53.2 ist die Fachfederführung (FFF) für die Hochwassergefahrenkarten angesiedelt. Die Schwerpunkte der Bauprojekte liegen bei der Gewässerökologie und dem Hochwasserschutz. Vordringliche Aufgaben sind:
Die landeseigenen Hochwasserschutzeinrichtungen im Regierungsbezirk soweit erforderlich zu ertüchtigen.
Die Verbesserung des Hochwasserschutzes durch technische Maßnahmen für die an GIO liegenden Kommunen
Die Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie an den G.I.O..
Vom Umweltministerium wurde 2020 ein mit den LBG abgestimmte „übergeordnete Projekt- und Finanzsteuerung“ (SK-LBG-BW) eingeführt. Die Einführung und der dauerhafte Betrieb der SK-LBG-BW bedarf beim LBG Stuttgart der externen Unterstützung.
Die Vielzahl der unterschiedlichen Projekte und der verschiedenen Finanzquellen (Landesmittel und Mittel Dritter insbesondere Beiträge der Kommunen evtl. EU-Fördergelder) mit z.T. erheblichem Dokumentationsaufwand erfordert sowohl eine Gesamtsteuerung der einzelnen Finanzierungsprogramme als auch eine einheitlich strukturierte Steuerung der einzelnen Projekte.
Die Abstimmung und Priorisierung der baulichen Aufgaben erfolgt über alle LBG in den jährlich zu erstellenden Teilbauprogrammen (, technischer Hochwasserschutz, und Gewässerökologie). Die Vorbereitung der Abstimmung in den Teilbauprogrammen ist ein wichtiger Teil des Gesamtsteuerungsaufwands welcher über die finanzielle und organisatorische Unterstützung der einzelnen Projekte deutlich übersteigt. Die Höhe der bewirtschafteten Mittel lag in den Jahren 2018 bis 2021 im Rahmen zwischen 16 bis 30 Mio. EUR, im Durchschnitt, über den genannten Zeitraum, standen jährlich 21,8 Mio. EUR zur Verfügung.
Der Umfang der voraussichtlichen monatlichen Arbeitszeit bewegt sich in einem Bereich von 100 bis 180 Tage pro Jahr, je nach Anzahl der Projekte und zur Verfügung stehender Mittel. Im ersten Jahr wird von einem deutlich höheren Aufwand zur Implementierung der übergeordneten Projekt- und Finanzsteuerung ausgegangen.