Beseitigung von Tierkörpern im Kreis Warendorf (NRW)
Beseitigung von Tierkörpern
Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit dem 01.01.2024 und endet zum 31.12.2027. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens 12 Monate vor Ablauf seitens eines der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird; längstens jedoch um insgesamt 24 Monate.