Erweiterung der Karl-Gärtner-Schule, Wiesbaden; Objektplanung Gebäude / LPH 1-9
1. Beschreibung: Die Karl-Gärtner-Schule ist eine im Wiesbadener Stadtteil Delkenheim gelegene 2- bis im Aufbau 3-zügige Grundschule. Die Schülerzahl beträgt aktuell ca. 220 Schülerinnen und Schüler. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen und der Einführung des Ganztagsbetriebes entsteht ein zusätzlicher Raumbedarf, der einen Umbau im Bestand und einen Erweiterungsbau für die dauerhafte 3-Zügigkeit erfordern. Zudem befindet sich die Turnhalle der Karl-Gärtner-Schule in einem maroden Zustand und ist nicht mehr sanierungsfähig. Das bestehende Gebäude soll abgerissen und durch den Neubau einer Zweifach-Sporthalle als Versammlungsstätte ersetzt werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (siehe Anlagen 10-11) wurde geklärt, dass die schulischen Bedarfe (Zweifachsporthalle, Bibliotheks- und Klassenräume, Umbau eines Versammlungsraumes in eine neue Mensa) und das Raumprogramm des Sportvereins (Vereinsraum, Übungsraum, Schießstand, Büro, etc.) gemeinsam auf dem Schulgrundstück der Karl-Gärtner-Schule abbildbar sind. Die favorisierte Variante "Standort Süd Variante 2 (Final)" ist der weiteren Planung zu Grunde zu legen, gleichfalls das mit den Nutzern und deren fachlichen Vertretern des Schulamtes der Landeshauptstadt Wiesbaden abgestimmte vorgegebene Raumprogramm (siehe Anlage 8). Gegenstand der zu vergebenden Planungsleistungen ist gemäß Beschluss der Landeshauptstadt Wiesbaden der Neubau einer Zweifachsporthalle als Versammlungsstätte und der Neubau eines Erweiterungsbaus für die 3-Zügigkeit sowie die Errichtung eines Anbaus für den Sportverein. Der Abbruch der Schulturnhalle ist nicht Teil der vergebenden Planungsleistungen. Die SEG ist mit der weiteren Abwicklung und Planung zunächst für die Leistungsphasen 1-4 HOAI beauftragt. Auf Grundlage der zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung mit Abschluss der Leistungsphase 4 HOAI erfolgt seitens des Revisionsamtes die Plausibilitätsprüfung. Mit den Ergebnissen der Plausibilitätsprüfung erstellt das Schulamt der Landeshauptstadt Wiesbaden eine Ausführungsvorlage zur Realisierung der Maßnahme. Gemäß der Konzeption der "Standort Süd Variante 2 (Final)" aus der Machbarkeitsstudie sollen die Zweifachsporthalle und die Räumlichkeiten des Sportvereins in zwei eigenständigen Gebäudeteilen untergebracht werden. Der Erweiterungsbau ist gemäß Machbarkeitsstudie nordöstlich der neuen Zweifachsporthalle angrenzend an das Bestandsgebäude zu positionieren. Die finalen Raumzuschnitte sind im Rahmen der Leistungsphase 2 festzulegen. Das Bestandsgebäude wird derzeit umgebaut (Umbau der Aula zur Mensa und Küche), diese Maßnahme ist jedoch nicht Gegenstand der zu vergebenden Planungsleistungen. Es ist zu berücksichtigen, dass der Neubau der Gebäude (Zweifachsporthalle, Vereins-Anbau und Erweiterungsbau) im laufenden Schulbetrieb erfolgt. Sporthallen-Provisorien sind für den Sportunterricht nicht vorgesehen. Während der Bauzeit ist die Nutzung der Halle des Sportvereins geplant. Weitergehende detaillierte Informationen sind der beiliegenden Aufgabenstellung zu entnehmen. 2. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37, Leistungsphasen 1-9, Grundleistungen. Darüber hinaus die Besonderen Leistungen aus Anlage 10.1 zu § 34 Absatz 4, §35 Absatz 7 gem. Teilleistungstabelle als Anlage zum Vertragsentwurf (Anlage 02e). Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2021 vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Die zugehörigen Fachplanerleistungen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. 3. Kostenrahmen: anrechenbare Kosten Objektplanung Gebäude und Innenräume: 4.494.665 € netto 4. Optionen: Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. 5. Zeitplan der Leistungserbringung: Leistungsbeginn: Unverzüglich nach Auftragserteilung; voraussichtlich Juli 2023 LPH 1-2: ca. bis 13.10.2023 LPH 3: ca. bis 15.01.2024 Einreichung Bauantrag: ca. 15.02.2024 LPH 5: bis ca. 15.01.2025 LPH 6-7: ca. 15.12.2025 Baubeginn: ca. Januar 2025 Nutzungsaufnahme: 07.08.2026 (Beginn Schuljahr 26/27)