Fachplanung für Elektrotechnik gem. Teil 4, Abschnitt 2, HOAI 2021, Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53, Abs. 2 HOAI für die Umsetzung des DigitalPakt Schule an den vorgegebenen Schulstandorten des Lahn-Dill-Kreises.
Der Lahn-Dill-Kreis beabsichtigt die Planungsleistungen für die strukturierte Vernetzung und für den Aufbau eines leistungsstarken und flächendeckenden WLAN-Netzes unter Betrachtung der vorhandenen EDV-Infrastrukturen an 54 seiner Schulstandorte zu vergeben. Die Schulstandorte sind auf den gesamten Landkreis verteilt und in die Lose 1: Bereich Dillenburg-Nord, 2: Bereich Dillenburg-Süd, 3: Bereich Wetzlar-West und 4: Bereich Wetzlar-Ost unterteilt.
Die einzelnen Schulstandorte des Lahn-Dill-Kreises zum gegenständlichen Los 1: Bereich Dillenburg-Nord unter Zuordnung der Priorität 1 (Sehr umfassende Maßnahmen notwendig) und Priorität 2 (Umfassende Maßnahmen notwendig) gemäß Anlage 1 sind den beigefügten Ausschreibungsbeilagen zu entnehmen.
Die Umsetzung sämtlicher Baumaßnahmen muss nach den Vorgaben der Förderbehörde bis 30.6.2024 komplett fertig gestellt und abgerechnet sein.
Im Rahmen dieser Maßnahmen werden Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, in den Leistungsphasen 1 bis 8 erforderlich.
Die Leistungsphasen 1 bis 2 werden für alle Schulstandorte der einzelnen Lose bis zum 31.7.2021 erwartet.
Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus den Projekterfordernissen. Der Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung wird der Honorarzone II zugeordnet.
Die Kostenobergrenze der gesamten Fördermaßnahme aller Lose beträgt für die KGR 440 und 450 derzeit ca. 4,5 Mio. EUR brutto. Die Aufteilung und Zuordnung der Kosten je LOS ist den Unterlagen der Anlage - Honorar Formblatt zu entnehmen.
Die gegenständlichen Leistungen der Planung / Begutachtung / Bauüberwachung sollen auf den Bestandsermittlungen des Lahn-Dill-Kreises (Anlage 3) aufbauen und die standardisierte Vernetzung von Schulen nach Anlage 2 dieser Unterlage umsetzen.
Der AN soll beauftragt werden, folgende Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650 p Abs. 2 BGB) zu erreichen:
An jedem Schulstandort ist die strukturierte Verkabelung (LAN) vorzunehmen und das flächendeckende WLAN so auszurichten, dass die dem Standort zur Verfügung gestellte Bandbreite ohne Verluste (z.B. Funklöcher) genutzt werden kann. Alle Gebäude sind durch einen LWL miteinander zu vernetzen.
Strukturierte Vernetzung (LAN sowie Strom) und Schaffung eines flächendeckenden leistungsfähigen WLAN-Netzes an den Schulstandorten der einzelnen Lose (ggf. mit mehreren Gebäuden) im Lahn-Dill-Kreis. Bezüglich der Schulstandorte wird auf die Auflistung verwiesen. Die gesamte Maßnahme wird durch Fördermittel des Bundes sowie des Landes Hessen gefördert. Grundlage hierfür ist die „Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024“ (DigitalPakt Schule Hessen). Diese Richtlinien sind im gesamten Projektzeitraum für alle Maßnahmen an den Schulstandorten zu berücksichtigen und einzuhalten.
Der Lahn-Dill-Kreis beabsichtigt die Planungsleistungen für die strukturierte Vernetzung und für den Aufbau eines leistungsstarken und flächendeckenden WLAN-Netzes unter Betrachtung der vorhandenen EDV-Infrastrukturen an 54 seiner Schulstandorte zu vergeben. Die Schulstandorte sind auf den gesamten Landkreis verteilt und in die Lose 1: Bereich Dillenburg-Nord, 2: Bereich Dillenburg-Süd, 3: Bereich Wetzlar-West und 4: Bereich Wetzlar-Ost unterteilt.
Die einzelnen Schulstandorte des Lahn-Dill-Kreises zum gegenständlichen Los 2: Bereich Dillenburg-Süd unter Zuordnung der Priorität 1 (Sehr umfassende Maßnahmen notwendig) und Priorität 2 (Umfassende Maßnahmen notwendig) gemäß Anlage 1 sind den beigefügten Ausschreibungsbeilagen zu entnehmen.
Die Umsetzung sämtlicher Baumaßnahmen muss nach den Vorgaben der Förderbehörde bis 30.6.2024 komplett fertig gestellt und abgerechnet sein.
Im Rahmen dieser Maßnahmen werden Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, in den Leistungsphasen 1 bis 8 erforderlich.
Die Leistungsphasen 1 bis 2 werden für alle Schulstandorte der einzelnen Lose bis zum 31.7.2021 erwartet.
Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus den Projekterfordernissen. Der Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung wird der Honorarzone II zugeordnet.
Die Kostenobergrenze der gesamten Fördermaßnahme aller Lose beträgt für die KGR 440 und 450 derzeit ca. 4,5 Mio. EUR brutto. Die Aufteilung und Zuordnung der Kosten je Los ist den Unterlagen der Anlage - Honorar Formblatt zu entnehmen.
Die gegenständlichen Leistungen der Planung / Begutachtung / Bauüberwachung sollen auf den Bestandsermittlungen des Lahn-Dill-Kreises (Anlage 3) aufbauen und die standardisierte Vernetzung von Schulen nach Anlage 2 dieser Unterlage umsetzen.
Der AN soll beauftragt werden, folgende Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650 p Abs. 2 BGB) zu erreichen:
An jedem Schulstandort ist die strukturierte Verkabelung (LAN) vorzunehmen und das flächendeckende WLAN so auszurichten, dass die dem Standort zur Verfügung gestellte Bandbreite ohne Verluste (z. B. Funklöcher) genutzt werden kann. Alle Gebäude sind durch einen LWL miteinander zu vernetzen.
Strukturierte Vernetzung (LAN sowie Strom) und Schaffung eines flächendeckenden leistungsfähigen WLAN-Netzes an den Schulstandorten der einzelnen Lose (ggf. mit mehreren Gebäuden) im Lahn-Dill-Kreis. Bezüglich der Schulstandorte wird auf die Auflistung verwiesen. Die gesamte Maßnahme wird durch Fördermittel des Bundes sowie des Landes Hessen gefördert. Grundlage hierfür ist die „Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024“ (DigitalPakt Schule Hessen). Diese Richtlinien sind im gesamten Projektzeitraum für alle Maßnahmen an den Schulstandorten zu berücksichtigen und einzuhalten.
Der Lahn-Dill-Kreis beabsichtigt die Planungsleistungen für die strukturierte Vernetzung und für den Aufbau eines leistungsstarken und flächendeckenden WLAN-Netzes unter Betrachtung der vorhandenen EDV-Infrastrukturen an 54 seiner Schulstandorte zu vergeben. Die Schulstandorte sind auf den gesamten Landkreis verteilt und in die Lose 1: Bereich Dillenburg-Nord, 2: Bereich Dillenburg-Süd, 3: Bereich Wetzlar-West und 4: Bereich Wetzlar-Ost unterteilt.
Die einzelnen Schulstandorte des Lahn-Dill-Kreises zum gegenständlichen Los 3: Bereich Wetzlar-West unter Zuordnung der Priorität 1 (Sehr umfassende Maßnahmen notwendig) und Priorität 2 (Umfassende Maßnahmen notwendig) gemäß Anlage 1 sind den beigefügten Ausschreibungsbeilagen zu entnehmen.
Die Umsetzung sämtlicher Baumaßnahmen muss nach den Vorgaben der Förderbehörde bis 30.6.2024 komplett fertig gestellt und abgerechnet sein.
Im Rahmen dieser Maßnahmen werden Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, in den Leistungsphasen 1 bis 8 erforderlich.
Die Leistungsphasen 1 bis 2 werden für alle Schulstandorte der einzelnen Lose bis zum 31.7.2021 erwartet.
Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus den Projekterfordernissen. Der Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung wird der Honorarzone II zugeordnet.
Die Kostenobergrenze der gesamten Fördermaßnahme aller Lose beträgt für die KGR 440 und 450 derzeit ca. 4,5 Mio. EUR brutto. Die Aufteilung und Zuordnung der Kosten je Los ist den Unterlagen der Anlage - Honorar Formblatt zu entnehmen.
Die gegenständlichen Leistungen der Planung / Begutachtung / Bauüberwachung sollen auf den Bestandsermittlungen des Lahn-Dill-Kreises (Anlage 3) aufbauen und die standardisierte Vernetzung von Schulen nach Anlage 2 dieser Unterlage umsetzen.
Der AN soll beauftragt werden, folgende Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650 p Abs. 2 BGB) zu erreichen:
An jedem Schulstandort ist die strukturierte Verkabelung (LAN) vorzunehmen und das flächendeckende WLAN so auszurichten, dass die dem Standort zur Verfügung gestellte Bandbreite ohne Verluste (z. B. Funklöcher) genutzt werden kann. Alle Gebäude sind durch einen LWL miteinander zu vernetzen.
Strukturierte Vernetzung (LAN sowie Strom) und Schaffung eines flächendeckenden leistungsfähigen WLAN-Netzes an den Schulstandorten der einzelnen Lose (ggf. mit mehreren Gebäuden) im Lahn-Dill-Kreis. Bezüglich der Schulstandorte wird auf die Auflistung verwiesen. Die gesamte Maßnahme wird durch Fördermittel des Bundes sowie des Landes Hessen gefördert. Grundlage hierfür ist die „Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024“ (DigitalPakt Schule Hessen). Diese Richtlinien sind im gesamten Projektzeitraum für alle Maßnahmen an den Schulstandorten zu berücksichtigen und einzuhalten.
Der Lahn-Dill-Kreis beabsichtigt die Planungsleistungen für die strukturierte Vernetzung und für den Aufbau eines leistungsstarken und flächendeckenden WLAN-Netzes unter Betrachtung der vorhandenen EDV-Infrastrukturen an 54 seiner Schulstandorte zu vergeben. Die Schulstandorte sind auf den gesamten Landkreis verteilt und in die Lose 1: Bereich Dillenburg-Nord, 2: Bereich Dillenburg-Süd, 3: Bereich Wetzlar-West und 4: Bereich Wetzlar-Ost unterteilt.
Die einzelnen Schulstandorte des Lahn-Dill-Kreises zum gegenständlichen Los 4: Bereich Wetzlar-Ost unter Zuordnung der Priorität 1 (Sehr umfassende Maßnahmen notwendig) und Priorität 2 (Umfassende Maßnahmen notwendig) gemäß Anlage 1 sind den beigefügten Ausschreibungsbeilagen zu entnehmen.
Die Umsetzung sämtlicher Baumaßnahmen muss nach den Vorgaben der Förderbehörde bis 30.6.2024 komplett fertig gestellt und abgerechnet sein.
Im Rahmen dieser Maßnahmen werden Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, in den Leistungsphasen 1 bis 8 erforderlich.
Die Leistungsphasen 1 bis 2 werden für alle Schulstandorte der einzelnen Lose bis zum 31.7.2021 erwartet.
Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus den Projekterfordernissen. Der Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung wird der Honorarzone II zugeordnet.
Die Kostenobergrenze der gesamten Fördermaßnahme aller Lose beträgt für die KGR 440 und 450 derzeit ca. 4,5 Mio. EUR brutto. Die Aufteilung und Zuordnung der Kosten je Los ist den Unterlagen der Anlage - Honorar Formblatt zu entnehmen.
Die gegenständlichen Leistungen der Planung / Begutachtung / Bauüberwachung sollen auf den Bestandsermittlungen des Lahn-Dill-Kreises (Anlage 3) aufbauen und die standardisierte Vernetzung von Schulen nach Anlage 2 dieser Unterlage umsetzen.
Der AN soll beauftragt werden, folgende Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650 p Abs. 2 BGB) zu erreichen:
An jedem Schulstandort ist die strukturierte Verkabelung (LAN) vorzunehmen und das flächendeckende WLAN so auszurichten, dass die dem Standort zur Verfügung gestellte Bandbreite ohne Verluste (z. B. Funklöcher) genutzt werden kann. Alle Gebäude sind durch einen LWL miteinander zu vernetzen.
Strukturierte Vernetzung (LAN sowie Strom) und Schaffung eines flächendeckenden leistungsfähigen WLAN-Netzes an den Schulstandorten der einzelnen Lose (ggf. mit mehreren Gebäuden) im Lahn-Dill-Kreis. Bezüglich der Schulstandorte wird auf die Auflistung verwiesen. Die gesamte Maßnahme wird durch Fördermittel des Bundes sowie des Landes Hessen gefördert. Grundlage hierfür ist die „Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024“ (DigitalPakt Schule Hessen). Diese Richtlinien sind im gesamten Projektzeitraum für alle Maßnahmen an den Schulstandorten zu berücksichtigen und einzuhalten.