Rahmenvereinbarung zur Durchführung von analytisch-chemischen Messprogrammen.
Analytisch-chemische Messungen von Metallen im Schwebstaub für mindestens 1 Jahr (maximal 4 Jahre) an jedem dritten Tag pro Woche für 24 Stunden. Weiterhin hat die Bereitstellung der benötigten Filter durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Durchführung von gravimetrischer Bestimmung und der Schwermetallanalytik sowie Filtertransport zum und vom HLNUG.
Analytisch-chemische Messungen von Metallen im Staubniederschlag für mindestens 1 Jahr (maximal 4 Jahre). Trockenrückstandsbestimmungen des Staubniederschlags (228 Messpunkte * 12 Monatsproben = 2736 Bestimmungen) – Metallanalytik (2 Sammelproben pro Messstelle und Jahr 13 Elemente) (228 Messpunkte * 2 Halbjahresproben = 456 Bestimmungen) – Zusätzliche Analyse auf Cyanide und Fluoride an 11 Messstellen (11 Messpunkte * 12 Monatsproben = 132 Bestimmungen) – Transport und Lagerung der Proben – Aufbewahrung von Rückstellproben – Reinigung der Probenahmegefäße – Pflege und Instandhaltung der Messstellen – Verlagerung von Messstellen (nach Absprache) – Auswertung und Berichterstattung.
Analytisch-chemische Messungen von PAK im Schwebstaub für mindestens 1 Jahr (maximal 4 Jahre). Der Bieter muss folgende Leistungen erbringen: – Filterbereitstellung (Quarzfaser-Membranfilter; 150 cm Durchmesser; Typ T293 der Firma Sartorius) – Filterkonditionierung (geeigneter Wägeraum notwendig) – Wägung der unbeaufschlagten und beaufschlagten Filter (geeigneter Wägeraum notwendig) – Filtertransport von und zu den Räumlichkeiten des HLNUG im 4-Wochen-Rhythmus. – Kontrolle auf Abnutzungserscheinungen der Filterhalter-O-Ringe. – Staubmassenbestimmung bei jedem Filter Berechnung der Außenluftkonzentration. – Aufschluss und Analytik der PAK-Komponenten bei jedem Filter Berechnung der Außenluftkonzentration. – Aufbewahrung von Rückstellproben für mindestens 5 Jahre auch über das Enddatum des Auftrages hinaus. – Auswertung und Berichterstattung.
Analytisch-chemische Messungen von BTEX in der Außenluft für mindestens 1 Jahr (maximal 4 Jahre). Der Bieter muss folgende Leistungen erbringen: – Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber – Ortsbesichtigung der Messorte – Bereitstellung der Passivsammler und Probenahmeeinrichtungen – Regelmäßiger Probenwechsel und Betreuung der 8 Messstandorte – Auf- und Abbau der Probenahmeeinrichtungen – Laboranalyse – Monatlicher tabellarischer Zwischenbericht – Abschlussbericht am Ende des Messjahres.