Bauüberwachungs- und Bauoberleitungsleistungen für Straßen- und Brückenbau.
Erbringung der Lph. 8 Bauoberleitung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gemäß § 43 bis 48 HOAI 2013, örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen als besondere Leistung der Lph. 8 Bauoberleitung, Bauüberwachung Bahn und Durchführung eines Nachtragsmanagements gemäß Leistungsbeschreibung.