Flottenversicherungsvertrag für die ARD unter Federführung des NDR mit einem Unternehmen
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Flottenversicherungsvertrages für die ARD. Der Vertrag beinhaltet Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko), Dienstreise-Haftpflicht und -Fahrzeugversicherung, Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für fremde Fahrzeuge sowie für ständig rote Kennzeichen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr und beginnt am 01.01.2024. Der Vertrag verlängert sich danach stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht vorher wie vereinbart gekündigt wird.
Die Ausschreibung erfolgt durch den NDR federführend für die ARD unter Beteiligung folgender öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten und Einrichtungen, die ebenfalls Vertragspartner werden:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Arte Deutschland, Bayerischer Rundfunk, Deutsche Welle, Deutschlandradio, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Radio Bremen, Rundfunk Berlin-Brandenburg, Saarländischer Rundfunk, Südwestrundfunk, Westdeutscher Rundfunk.