Siehe II.2.4).
Der Auftraggeber betreibt die Sanierung und die Erweiterung der Claudiusschule in Herne. Hierbei handelt es sich um eine dreizügige Grundschule im Ortsteil Wanne aus dem Baujahr 1973. Zuletzt hat es 2017 eine größere Dachsanierung gegeben.
Die Schule hat ein Lehrschwimmbecken, das aber mittlerweile nicht mehr genutzt wird.
Zu dieser Maßnahme gehört ein Erweiterungsbau für den OGS-Bereich mit rd. 475 m
Die Arbeiten sind so zu planen und auszuführen, dass die Baumaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erfolgen können. Auf die Belange der Schüler und des Lehrerkollegiums ist im Hinblick auf die Funktion des Gebäudes soweit als möglich angemessen Rücksicht zu nehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Grundleistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI der Leistungsphasen 1 bis 8 sowie optional die Leistungsphase 9.
Der Auftraggeber geht hinsichtlich der Sanierung und der Erweiterung von 2 Objekten nach § 11 HOAI aus und schätzt die anrechenbaren Kosten jeweils wie folgt:
— 410er bis 490er-Kosten für Sanierung des Bestandgebäudes: 765 T EUR (netto),
— 410er bis 490er-Kosten für den Neubau der OGS: 227 T EUR (netto).
Die einzelnen Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 HOAI sehen folgende anrechenbare Kosten je Objekt vor:
Für die Sanierung:
— Nr. 1: rd. 83 000 EUR (netto),
— Nr. 2: rd. 130 000 EUR (netto),
— Nr. 3: rd. 99.0000 EUR (netto),
— Nr. 4 -8: ca. 452 000 EUR (netto).
Für die Erweiterung:
— Nr. 1: rd. 37 000 EUR (netto),
— Nr. 2: rd. 46 000 EUR (netto),
— Nr. 3: rd. 26.0000 EUR (netto),
— Nr. 4 -8: ca. 118 000 EUR (netto).
Der Auftraggeber wünscht eine Projektdurchführung nach einem geeigneten BIM-Standard. Vorgesehen ist, eine Auftraggeber-Informations-Anforderung (AIA) und einen BIM-Abwicklungsplan zwischen Auftraggeber und den beteiligten Planern zu erarbeiten, um auf diese Weise zu einem auf das Projekt abgestimmten BIM-Standard zu kommen.
Mit dem vorliegenden Auftrag mit beauftragt werden sollen allerdings bereits jetzt feststehende Besondere Leistungen im Hinblick auf die Durchführung des Projekts nach einem geeigneten BIM-Standard. Wenn und soweit also auf Basis der AIA s Auftraggeber-Informations-Anforderung (AIA) bzw. des BIM-Abwicklungsplans weitere Leistungen zur Umsetzung des für das Projekt geeigneten BIM-Standards erforderlich werden, die über die Grundleistungen hinausgehen, so ist vorgesehen, dies durch die Beauftragung Besonderer Leistungen sicherzustellen. Konkret vorgesehen ist insoweit, die Aufgabe des BIM-Managers durch den Objektplaner erbringen zu lassen.