Im Rahmen des B-Plan Verfahrens Nr. 4/18 soll auf dem ehemaligen Zapf-Areal neben dem „Neuen Misch- und Wohnquartier Kreuzstein“ ein öffentlicher Grünzug entstehen. Dieser Grünzug soll zum Landschaftspark Tappertaue entwickelt werden.
Das Herzstück des geplanten Landschaftsparks bildet die Freilegung des Tapperts, in dessen Umfeld eine naturnahe Parklandschaft entstehen soll.
Für das Projekt „Landschaftspark Tappertaue“ werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Freianlagenplanung gemäß HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, § 38 ff. benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 vergeben.
Zusätzlich sollen folgende besondere Leistungen angeboten werden:
- Darstellung der Abrechnungsgrenze und Zuordnung zu den Projektteilen 1 und 2 in den
Ausführungsplänen (LPH 5)
- Mehraufwand für die Teilung des Projekts in zwei Teilbereiche z. B. getrennte Ermittlung von
Mengen (LPH 6)
- Mehraufwand für die Teilung des Projekts in zwei Teilbereiche (LPH 7)
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
- Stufe 1: Leistungsphase 5 – 6, inkl. besonderer Leistungen
- Stufe 2: Leistungsphase 7, inkl. besonderer Leistungen
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 5 – 6 (Stufe 1) beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf
Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.