Die Staatsanwaltschaft ist derzeit in 2 Dienststellen, die den notwendigen Raumbedarf der STA Aurich nicht aufnehmen können, untergebracht.
Die Hauptstelle der Staatsanwaltschaft befindet sich am Schlossplatz 10. Das Grundstück ist im Eigentum des Landes, die Bausubstanz des bestehenden Dienstgebäudes ist in einem guten Zustand. Das Gebäude wurde 1967 in unterkellerter, dreigeschossiger Bauweise errichtet.
Für die Unterbringung des fehlenden Raumbedarfs ist eine Erweiterung an das bestehende Gebäude Schlossplatz 10 vorgesehen.
Die Grundlage der baufachlichen Beratung bildet der genehmigte Raumbedarfsplan mit einer Nutzfläche von 2 505 m
Das Ergebnis der Beratung und Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft stellt das Raumprogramm mit einem Flächenbedarf in Höhe von 1 442 m
Um die sich aus dem Raumbedarfsplan ergebenden notwendigen Flächen auf dem Grundstück zur Verfügung zu stellen, ist der Rückbau des bestehenden Parkplatzes und des Freigängerhofes notwendig. An gleicher Stelle soll ein Neubau, zur Unterbringung des Bedarfs, errichtet werden. Ein Fahrrad-Abstellplatz wird in den Außenanlagen in Anzahl gemäß der NBauO errichtet.
Die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für Justizgebäude der Nds. Justiz sind zu berücksichtigen („Sicherheit in den Gebäuden der Justiz ohne Vollzug“).
Auf die Beachtung der als technische Baubestimmung eingeführten DIN 18040 weise ich hin. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Umsetzung keine zusätzlichen Kosten verursachen.
Der betriebstechnische Landesstandard ist in den eingeführten AMEV-Veröffentlichungen (Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen) sowie den Empfehlungen der FKGB (Fachkommission Gebäude- und Betriebstechnik) festgehalten.
Die Gesamtkosten (KG 200 – 600) dürfen den Kostendeckel von 5 100 000 EUR nicht überschreiten.
Die geforderte Leistung entspricht der HOAI, Teil 3, Objektplanung, Gebäude und raumbildende Ausbauten.