Die Stadt Erbach beabsichtigt den Neubau eines Rathauses.
Hierfür sind Brandschutz-Planungsleistungen gemäß AHO Heft 17 1.4 erforderlich.
Die Stadt Erbach beabsichtigt auf dem Flurstück Nr. 232, 237 und 238 den Neubau eines Rathauses, wofür Brandschutz-Planungsleistungen erforderlich sind. Der Neubau soll ca. 3.600 m² BGF erhalten. Die Fachplanerleistungen werden im europaweiten, zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben: - Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit der Auswahl von drei Teilnehmern für Stufe 2 - Stufe 2: Verhandlungsverfahren Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Projektumsetzung besteht.