Planungsziele
Die geplanten Ingenieurleistungen zum Projekt umfassen die 3 Objekte „Tiefbau Schacht I", „Tiefbau-Schacht II", und „Nickoley-Schacht-Feste". Ergebnis der Planungen sollen Aussagen zur Sanierungsbedürftigkeit der 3 Objekte einschließlich Umfang, Kosten und Dauer sein.
Aufgabenstellung
Der Auftraggeber vergibt die Ingenieurleistungen zum Projekt als Gesamtleistung.
Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubeziehen:
– Planungen zur Sanierung der Nickoley-Schacht-Feste,
– Erkundung möglicher Hohlräume im Haldenkörper,
– Beurteilung möglicher Schadstoffeinträge in Boden/Gewässer,
– Aufstellung einer Massebilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfen von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen,
– Planung zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung der beiden Schächte.
Erwartete Leistungen: Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland: Der Auftraggeber ordnet die zur Planung stehenden bergbaulichen Anlagen den in Anlage 12.2 HOAI genannten Objekten zu, für die der Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI gegeben ist. Er wertet die Planung zur Sanierung der Nickoley-Schacht-Feste und die Planung zur Sanierung der beiden Schächte (Tiefbau-Schacht I und Tiefbau-Schacht II) als jeweils eigenständige Objekte nach § 11 Abs. 1 HOAI. Er fordert zu den beiden Planungen deshalb das Angebot zu getrennt kalkulierten Grundleistungen nach § 43 HOAI: Nickoley-Schacht-Feste: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 1 000 000,00 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grund-leistungen nach Leistungsphasen 3 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen Tiefbau-Schacht I und Tiefbau-Schacht II: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 3 000 000,00 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen nach Leistungsphase 3 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen sind durch den Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen. Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
– Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen nach Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Alle Bewerber: Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI,
– Vermessung die Feste und die Mauerung der Feste sowie die Lage der Schächte sind aufzunehmen bzw. ein zumessen. Es sind Querprofile der Feste zu erstellen. Die vorgesehenen Erkundungsaufschlüsse und die Grundwassermessstellen sind ein zumessen,
– Geotechnik:
–– Feste in der Feste sollen Hohlräume vorhanden sein. Die Feste ist flächig mit leichten Rammkernsondierungen, schweren Rammkernsondierungen, Schürfen und Rotationskernbohrungen zu erkunden. Neben dem Aufsuchen von Hohlräumen ist der Aufbau und die Zusammensetzung (Korngrößenverteilung, chemische und bodenmechanische Parameter – siehe Laboruntersuchungen) der Feste zu bestimmen. -Schacht die Schachtverfüllsäule und der Zustand der Schachtwandungen sowie des Schacht-umfeldes sind mittels Rotationskernbohrungen zu erkunden. Es sind Bohrkerne zu entnehmen, die in Kernkisten zu lagern sind. Die Bohrungen sind zu vermessen und zu verrohren. Es ist eine Bohrlochdokumentation anzufertigen. Für die Bohrungen ist eine Baustelleneinrichtung vorzurichten, vorzuhalten und wieder rück zubauen,
– Laboruntersuchungen,
– Ingenieurleistungen:
–– die Erstellung der leichten Rammkernsondierungen, der schweren Rammkernsondierungen, der Schürfe und/oder der Rotationskernbohrungen ist durch den Auftragnehmer zu begleiten.
–– es ist ein Baugrundgutachten für die Feste zu erstellen.
–– die Gestaltung der Feste ist in einer Variantenuntersuchung zu prüfen. Eine Massenbilanz sowie die Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten sind zu prüfen.
–– es sind Standsicherheitsnachweise für die Feste (Mauerung) an vier Geländeschnitten im IST-Zustand aufzustellen.
–– die Standsicherheit für die Schächte „Tiefbau I" und „Tiefbau II" sowie der Festenmauer ist einzuschätzen (Standsicherheitseinschätzung).
–– Grundwassermessstellen sind zu planen, zu errichten und zu bemessen.
–– es ist eine Gefährdungsabschätzung für die Schutzgüter Mensch, Boden und Grund- bzw. Oberflächenwasser zu erstellen.
–– die Oberflächenentwässerung ist zu planen,
– Abschlussdokumentation Vollständige Dokumentation der Arbeiten zum Abschluss der technischen Arbeiten.