Der Landkreis Wolfenbüttel schreibt die Schülerbeförderungsleistungen für das Schuljahr 2023/2024 aus. Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr bedeutet, dass der Landkreis Wolfenbüttel im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch Beauftragung eines geeigneten und zuverlässigen Unternehmens, zur Schule und zurück befördert werden. Gründe für eine Beförderung im freigestellten Verkehr könnten eine dauerhafte/vorübergehende Behinderung sein.
Das Los 1 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Braunschweig. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 10 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in Salzgitter aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 11 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten im Landkreis Goslar aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 12 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten im Landkreis Peine aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 13 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 14 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Gemeinde Schladen-Werla. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 15 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Elm-Asse, nur ehemalige Samtgemeinde Schöppenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 16 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr von Haltepunkten in Fümmelse nach Adersheim und Leinde. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 17 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr als Anschlussbeförderung im Bereich Salzdahlum. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 18 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Elm-Asse, nur ehemalige Samtgemeinde Asse. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 19 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Förderschulen im Gebiet der Stadt Wolfenbüttel aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 2 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in der Samtgemeinde Schladen-Werla sowie im Landkreis Goslar aus der Samtgemeinde Schladen-Werla, der Samtgemeinde Oderwald sowie aus der Samtgemeinde Elm-Asse (nur aus dem Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Asse). Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 20 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr vom Schulstandort Cramme nach Adersheim und Leinde. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 3 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Hannover. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 4 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in der Einheitsgemeinde Cremlingen sowie in Wolfenbüttel aus der Einheitsgemeinde Cremlingen. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 5 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Landkreisgebiet Wolfenbüttel (Nord/Ost). Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 6 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Landkreisgebiet Wolfenbüttel (Süd/West). Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 7 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Stadtgebiet Wolfenbüttel. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 8 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr als Anschlussbeförderung von der Bushaltestelle Salzgitter-Barum in die Ortschaft Cramme. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 9 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten im Landkreis Hildesheim aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.