Die Stadt Bernburg (Saale) beabsichtigt den Umbau und die Sanierung des Kurhauses in Bernburg (Saale). Der bauliche Zustand des Gebäudes, die unzureichende technische Ausstattung und fehlenden Räumlichkeiten und Ausstattungen für das Cateringangebot behindern die Erhöhung der Auslastung und der Veranstaltungsdichte und vermindern die Wirtschaftlichkeit des Hauses.
Die Empore über dem großen Saal ist aus statischen und brandschutztechnischen Gründen gesperrt, der Fontänensaal durch inadäquate Einbauten beeinträchtigt.
Die heutige Nutzung des Kurhauses als Kultur- und Versammlungsstätte mit einem breiten Angebot an Veranstaltungen und Möglichkeiten der Vermietung soll erhalten und weiter ausgebaut werden. Der Umsetzung eines bedarfsgerechten Konzeptes für das Catering sowie das Ausloten der Möglichkeiten einer parallelen Bespielung der verschiedenen Räumlichkeiten kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Die technische Modernisierung des Kurhauses umfasst neben dem Brandschutz auch die Wiedernutzbarmachung der Emporen, des Balkons sowie die Umbauten für das Catering. Hinzu kommen neue Licht- und Tontechnik im Bühnenbereich und Sanierungsmaßnahmen am Dach, der Fassade, den Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroinstallationen. Denkmalpflegerischen Gesichtspunkten kommt bei der Sanierung des historischen Jugendstilgebäudes eine hohe Bedeutung zu. Bestandsaufnahme, Planung, Genehmigung, Ausführung und Dokumentation hat in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie unter restauratorischer Begleitung zu erfolgen. Das Ausmaß der restauratorischen Begleitung muss erarbeitet werden. Auf Grundlage von § 14 Abs. 3 VgV i. V. m. § 17 Abs. 1 VgV wird als Vergabeverfahren für die hier zu vergebenden Planungsleistungen ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 7 (HLS+ELT) nach § 53 HOAI. Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein.
Auf Grundlage von Anlage 15.2 HOAI ist die Maßnahme in folgenden Honorarzonen einzuordnen:
Anlagengruppe 1: HZ I
Anlagengruppe 2: HZ II
Anlagengruppe 3: HZ III
Anlagengruppe 4: HZ II
Anlagengruppe 5: HZ II
Anlagengruppe 6: HZ I
Anlagengruppe 7: HZ II
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 55 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7 nach § 55 HOAI
- Stufe 3: Leistungsphase 8 nach § 55 HOAI
- Stufe 4: Leistungsphase 9 nach § 55 HOAI
Besondere Leistungen:
- Mitwirken im Zuwendungsverfahren
- Erstellung von prüffähigen ZBau Unterlagen inkl. Überwachung und Fortschreibung
- Fortschreiben der Kostenentwicklung
- Erstellung von Verwendungsnachweisen zur Vorlage bei Fördermittelgebern