a) Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über den Kauf von gerätebezogenen Lizenzen für das MDM-System Jamf School (Lifetime) für Bildungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeberin.
Gegenstand der EVB-IT-Cloud-Rahmenvereinbarung ist der Kauf von gerätebezogenen Lizenzen für das MDM-System Jamf School (Lifetime) für Bildungseinrichtungen und deren Bereitstellung "as a Service" (SaaS) bzw. "Platform as a Service" (PaaS). Im Einzelnen ergeben sich die Art und der Umfang der zu vergebenen Leistungen aus der EVB-IT-Cloud-Rahmenvereinbarung sowie deren Anlage "Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der ivl" sowie der Leistungsbeschreibung mit Preisangabe.
b) Der Rahmenvereinbarung liegt eine erwartete Projektförderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 11.09.2019, ABl. NRW. 09/19), der Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 15.10.2021, ABl. NRW. Sonderausgabe 10/21), der Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des "REACT-EU" (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 15.10.2021, ABl. NRW. Sonderausgabe 10/21) sowie der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen in Kursen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I gemäß § 6 des Weiterbildungsgesetzes und darauf vorbereitende Maßnahmen an Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft -RL ZBW-REACT-EU-EFRE (RdErl. d. Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen v. 8.6.2021, MBl. NRW. S. 442) zugrunde. Ziel der Förderprogramme ist es, die digitale Ausstattung an den Schulen zu verbessern sowie den berechtigten Schulen eine vollständige Ausstattung aller Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten zu ermöglichen, soweit die Voraussetzungen hierzu erfüllt werden und die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen bei den digitalen Ausstattungen zu unterstützen.
c) Die Rahmenvereinbarung muss herstellerspezifisch erfolgen, weil die Stadt Leverkusen bereits seit vielen Jahren Geräte des Herstellers in den Leverkusener Schulen einsetzt. Sämtliche Tablets in den pädagogischen Netzwerken der Leverkusener Schulen sind Geräte des Herstellers Apple und sind in das bestehende System integriert bzw. es ist beabsichtigt, sie dort zu integrieren. Der gesamte Support sowie die gesamte begleitende Ausstattung sind auf den Einsatz der Tablets der Firma Apple abgestimmt. Zur weiteren Begründung der Abweichung vom Gebot der Produktneutralität wird auf das Beiblatt "Produktspezifische Ausschreibung" verwiesen.
Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über den Kauf von gerätebezogenen Lizenzen für das MDM-System Jamf School (Lifetime) für Bildungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeberin.
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 2340 Stück.
Die verbindliche Höchstabnahmemenge beträgt 2620 Stück.