In den derzeitigen Sparkassengebäuden der Kasseler Sparkasse am Standort Ständeplatz / Wolfsschlucht wird die Stadt Kassel einen Verwaltungsstandort realisieren. Der Auftraggeber hat die Räumlichkeiten angemietet und wird diese sanieren und umbauen und an die Stadt Kassel vermieten.
Die derzeitigen Sparkassengebäude der Kasseler Sparkasse in der Wolfsschlucht 1, 7-11 sowie am Ständeplatz 3a-13 in 34117 Kassel stehen für eine Folgenutzung ab 2025 zur Verfügung. Dazu wurde nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 1. Februar 2021 zwischen der Kasseler Sparkasse (Vermieter) und dem Auftraggeber (Mieter) ein Geschäftsraummietvertrag geschlossen, um dort nach jetzigem Planungsstand das Dezernat -VI- sowie die Ämter -14-, -60-, -62-63-, -65- und -66- räumlich unterzubringen. Die Stadt Kassel hat im Zuge der im langfristigen Standortkonzept angelegten Strategie zur Konzentration der Verwaltungsstandorte in Rathausnähe den Gebäudekomplex als Folgenutzer übernommen.Bevor die betreffenden Fachämter des technischen Rathauses die neuen Gebäude beziehen können, sind umfassend planerische und bauliche Maßnahmen am Gebäudebestand erforderlich, um zukunftsorientierte Arbeitsbedingungen und wesentlich verbesserte räumliche, gebäudetechnische und energetische Optimierungen zu erreichen.Zur Entwicklung und Realisierung dieses Projektes übernimmt die GWG Projektentwicklung GmbH, eine Tochter der städtischen Wohnbaugesellschaft GWG, die Geschäftsbesorgung.Gegenstand der Generalplanerbeauftragung sind insbesondere folgende Leistungen für die HOAI-Leistungsphasen 1 - 9:- Objektplanung Gebäude, vgl. § 34 HOAI- Tragwerksplanung, vgl. § 51 HOAI- Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 – 3 und 8 (anteilig) nach § 53 Abs. 2 HOAI, vgl. § 55 HOAI- Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 - 6 und 8 (anteilig) nach § 52 Abs. 2 HOAI, vgl. § 55 HOAI- Thermische Bauphysik, vgl. Anlage 1 zur HOAI, Ziff. 1.2- Schallschutz und Raumakustik, vgl. Anlage 1 zur HOAI, Ziff. 1.2- Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17- Baulogistik gem. AHO-Heft Nr. 25.Mit Abschluss des Generaplanervertrages erfolgt eine Festbeauftragung für die HOAI-Leistungsphasen 1 – 3. Für die weiteren HOAI-Leistungsphasen besteht eine Abrufoption zugunsten des Auftraggebers nach dem Generalplanervertrag. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen sowie ggf. abgefragte besondere- oder projektspezifische Leistungen besteht für den Auftragnehmer nicht. Aus einem Nicht-Abruf weiterer Leistungen kann der Auftragnehmer keine Ansprüche ableiten.Der Auftraggeber wird die Kostengruppen 200 und 400 ganz oder teilweise im Wege einer Vertragsübernahme an die KVV Neo GmbH als Contracting-Partner übertragen. Die KVV Neo GmbH ist ein Tochterunternehmen der Kassler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH.