Europaweite Vergabe der Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen zu den fünf kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit KOM und Kleinbussen im Landkreis Rastatt (insgesamt 19 Lose).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz ca. 4 Kleinbusse/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz ca. 5 Kleinbusse/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz ca. 4 Kleinbusse/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz ca. 2 Kleinbusse/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz 1 KOM/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz ca. 3 Kleinbusse/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz ca. 3 Kleinbusse/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz ca. 5 Kleinbusse/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz ca. 4 Kleinbusse/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz ca. 2 Kleinbusse/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz ca. 5 Kleinbusse/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz 1 Kleinbus/Schultag für Rollstuhlbeförderung – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz ca. 5 Kleinbusse/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz 1 KOM/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz 1 KOM/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz 1 KOM/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz ca. 1 Kleinbus/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz ca. 1 Kleinbus/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).
Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung zwischen ihrer Wohnadresse bzw. Haltestelle und dem unter II.2.1 genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (Einsatz ca. 1 Kleinbus/Schultag – ca. 190 Schultage/Jahr).