Die Gemeinde Großmehring beabsichtigt den Neubau von Kindertageseinrichtungen im Westen Großmehrings.
Es handelt sich um eine Kinderkrippe und einen Kindergarten als 2 getrennte Einrichtungen mit jeweiliger Leitung. Die Gebäude bzw. der Gebäudekomplex sollen jedoch so angeordnet sein, dass Synergieeffekte (gemeinsam genutzte Räume, Außenanlagen, Technik etc.) erzielt werden können.
Grundlagen für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen sind die VgV 2016 und die HOAI 2013.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Es wird empfohlen einen Landschaftsarchitekten als Entwurfsverfasser zu beteiligen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen durchgeführt. Die Teilnehmerzahl beträgt 3.
Die Lösung der Aufgabenstellung wird angemessen vergütet. Den Teilnehmern wird die Leistung nach HOAI §§ 35 und 39 vergütet: Lph 2, anteilig entsprechend der geforderten Leistungen 5 % des Gesamthonorars (=23 000 EUR / Teilnehmer).
Die Auftraggeberin beabsichtigt, wenn die Aufgabe realisiert wird, einem der Teilnehmer die für die Umsetzung des Entwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen zu übertragen:
Es ist in Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen mindestens eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI 2013 § 35 Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen vorgesehen. Die Auftraggeberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe die Leistungsphasen 6-9 zu beauftragen.
Die Entscheidung über die Beauftragung wird durch das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens bestimmt, bei dem der Entwurf mit 50 % der Gesamtpunktzahl gewertet wird. Die Gewichtung des Ergebnisses bleibt bei allen Teilnehmern gleich, die Bepunktung ändert sich.