Europaweite Ausschreibung einer Schülerbeförderung - Vergabe von Hin- und Rückfahrten für SchülerInnen der Wilhelm-Albrecht-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische und ganzheitliche Entwicklung), Zehntgrafstraße 14, 56462 Höhn und von Kindern der Integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe Wester-wald e.V. Zehntgrafstraße 16 in Höhn (gleiche Haltestelle)
Zum 01.04.2023 werden folgende Fahrten neu ausgeschrieben: Siehe Loseinteilung
Unterrichtsbeginn/-ende:
Wilhelm-Albrecht-Schule (FÖS gmE) und Kindertagsstätte der Lebenshilfe Wester-wald e.V. in Höhn
- Unterrichts-/Kita-beginn (mo - fr): 08:30 Uhr (Ausstieg 08:10 Uhr - 08:25 Uhr)
- Unterrichts-/Kita-ende (mo-do): 15:00 Uhr (Einstieg 15:00 Uhr - 15:25 Uhr)
- Unterrichts-Kita-ende (fr): 13:00 Uhr (Einstieg 13:00 Uhr - 13:25 Uhr)
Erster Fahrtag wird Freitag, der 01.04.2023 sein.
Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen.
Es ist von 190 Fahrtagen jährlich auszugehen.
Es ist davon auszugehen, dass alle zu befördernde SchülerInnen für den Einstiegsvorgang ca. 2-3 Minuten benötigen. Rollstuhlkinder benötigen ca. 5 Minuten.
Auszuschreibende Fahrten:
siehe Leistungsbeschreibung / Losaufteilung
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 1
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Herdorf Lambertstraße Keine Schule
Daaden Austraße keine Schule
Langenbach b. Kirburg Im Großen Garten keine Kindergarten
Langenbach b. Kirburg Im Großen Garten Keine Schule
Langenbach b. Kirburg Hochstraße Keine Schule
Langenbach b. Kirburg Bergstraße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 10
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 1 Kindergartenkind im eigenen Kindersitz, 5 SchülerInnen, davon 1 im Rollstuhl sitzend + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Hahn bei BMB Brunnenweg Keine Schule
Hahn bei BMB Mühlenweg keine Schule
Hahn bei BMB Ringweg keine Schule
Großseifen In der Bitz Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
BMB-Eichenstruth Zum Weidling Keine Schule
BMB-Eichenstruth Zum Weidling Eigener Kindersitz Kindergarten
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 11
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 5 SchülerInnen, davon 2 im Rollstuhl sitzend und 1 im E-Rollstuhl sitzend + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Nisterberg Heimbergsweg Keine Schule
Hof Finkenstraße keine Schule
Bad Marienberg Friedrichstraße Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Bad Marienberg Ringstraße Beförderung im E-Rollstuhl sitzend Schule
Bad Marienberg Baumschulenweg Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 12
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 3 SchülerInnen, 4 Kindergartenkinder + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Salzburg Neue Straße Keine Schule
Stein-Neukirch Ringstraße keine Kindergarten
Liebenscheid Höhenweg keine Kindergarten
Liebenscheid-Weißenberg Herborner Straße Keine Schule
Niederroßbach Bahnhofstraße Keine Schule
Niederroßbach Hessenstraße Keine Kindergarten
Fehl-Ritzhausen Oranienstraße Keine Kindergarten
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 13
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 4 SchülerInnen, 2 Kindergartenkinder + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Rennerod-Emmerichenhain Kirchstraße Keine Kindergarten
Rennerod-Emmerichenhain Mengelshainer Straße keine Schule
Rennerod Am Grauen Stein Keine Schule
Rennerod Zur Grotte Keine Schule
Rennerod Westernoher Straße Keine Kindergarten
Rennerod Hauptstraße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 14
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 4 SchülerInnen, 3 Kindergartenkinder + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Wbg. Sainscheid Hauptstraße Keine Schule
Wbg. Sainscheid Hauptstraße keine Kindergarten
Westerburg Lessingstraße keine Kindergarten
Westerburg Lessingstraße Keine Kindergarten
Westerburg Steinwiesenstraße Keine Schule
Westerburg Neustraße Keine Schule
Westerburg Langgasse Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 15
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 3 Kindergartenkinder, 3 SchülerInnen davon 1 im Rollstuhl sitzend + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Wbg.-Wengenroth Alleestraße Keine Kindergarten
Wbg.-Wengenroth Vorm Tor keine Kindergarten
Westerburg Bilzstraße keine Schule
Westerburg Langenhahner-Straße Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Westerburg Langenhahner-Straße Keine Kindergarten
Westerburg Haehlstraße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 16
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 5 SchülerInnen davon 1 im Rollstuhl sitzend, 1 Kindergartenkind + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Bellingen Hauptstraße Keine Schule
Langenhahn Unterer Mühlenweg Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Langenhahn Brunnenstraße keine Schule
Hergenroth Bahnhofstraße Keine Schule
Halbs Wiesenstraße Keine Kindergarten
Halbs Waldstraße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 17
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 3 Kindergartenkinder davon 1 im Rollstuhl sitzend, 4 SchülerInnen + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Guckheim Hofacker Keine Kindergarten
Guckheim Zur Heide keine Schule
Berzahn Ringstraße Beförderung im Rollstuhl sitzend Kindergarten
Berzahn Vor dem Kalk Keine Kindergarten
Berzahn Bahnhofstraße Keine Schule
Höhn-Oellingen Dammstraße Keine Schule
Höhn-Oellingen Dammstraße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 18
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 7 SchülerInnen davon 1 im Rollstuhl sitzend + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Hundsangen Hauptstraße keine Schule
Hundsangen Obererbacher Straße keine Schule
Steinefrenz Am Wetzbach keine Schule
Wallmerod Konrad-Adenauer-Straße Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Wallmerod Konrad-Adenauer-Straße Keine Schule
Molsberg Struthweg Keine Schule
Bilkheim Am Hang Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 19
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 6 SchülerInnen davon 2 im Rollstuhl sitzend + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Herschbach OWW Hauptstraße Keine Schule
Weidenhahn Hauptstraße Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Wölferlingen Hannesfellerstraße Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Rothenb.-Obersayn Obersayn Keine Schule
Kaden Rothenbacher Straße keine (2 SchülerInnen) Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 2
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 5 SchülerInnen + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Marzhausen Birkenweg keine Schule
Müschenbach Schulstraße keine Schule
Nister Struthweg keine (2 SchülerInnen) Schule
Alpenrod Am Wassergraben keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 20
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 5 SchülerInnen, 1 Kindergartenkind + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Gemünden Hauptstraße Keine Schule
Gemünden Judengasse keine Schule
Irmtraut Brückenstraße keine (2 SchülerInnen Schule
Irmtraut Lerchenstraße Keine Kindergarten
Seck Irmtrauter Straße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 21
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 4 SchülerInnen, 3 Kindergartenkinder + 1 Begleitperson (1 Rollstuhl wird im Kofferraum mitgenommen)
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Oberrod Untere Pfann-Straße Rollstuhl wird mitgenommen Kindergarten
Oberrod Untere Pfann-Straße keine Schule
Oberrod Kapellenstraße keine Schule
Westernohe Im Klobes Keine Kindergarten
Westernohe Waldstraße Keine Kindergarten
Hellenhahn-Schellenberg Pottumer Straße Keine Schule
Hellenhahn-Schellenberg Marienhof Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 22
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 4 SchülerInnen davon 2 im Rollstuhl sitzend, 2 Kindergartenkinder + 1 Begleitperson (1 Rollstuhl wird im Kofferraum mitgenommen)
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Dreisbach Vor dem Bettenborn Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Dreisbach Vor dem Dickenhahn keine Schule
Höhn Hinterm Zaun keine Schule
Höhn Bahnhofstraße Keine Kindergarten
Höhn Alexandriaweg Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Höhn Am großen Garten Rollstuhl wird mitgenommen Kindergarten
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 3
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr)
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Luckenbach Rosenheimer Straße Keine Schule
Kundert Mittelstraße Keine Schule
Kroppach Talweg Keine Schule
Heuzert Mühlenweg Keine (2 Schüler*innen)
Limbach Neuengarten Keine Schule
Limbach Hauptstraße Keine KiGa
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 4
Hin- und Rückfahrt (Mo - FR) 4 SchülerInnen, 3 Kindergarten-kinder + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Roßbach Oberdreiser Straße keine Kindergarten
Mündersbach Steinweg keine Schule
Lochum Alte Poststraße keine Kindergarten
Enspel Nistertalstraße keine Schule
Stockum-Püschen Hauptstraße keine Schule
Stockum-Püschen Am Rain keine Kindergarten
Höhn-Neuhochstein Zeppenweg keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 5
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 6 SchülerInnen, davon 1 im Rollstuhl sitzend + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Wied Waldstraße Keine Schule
Merkelbach Schulstraße keine Schule
Hachenburg Judengasse keine (2 SchülerInnen) Schule
Hachenburg Otto-Schmidt-Straße Keine Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Hachenburg Gerberweg Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 6
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 5 SchülerInnen, 1 Kindergartenkind + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Mudenbach Wiesenweg Keine Kindergarten
Wahlrod Kölner Straße keine Schule
Wahlrod Hofstraße keine Schule
Wahlrod Kirchergarten Keine Schule
Winkelbach Im Gassenstück Keine Schule
Hattert Sophienthaler Straße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 7
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 4 SchülerInnen, 1 Kindergartenkind + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Nauroth Ringstraße Keine Schule
Mörlen Nassauer Straße keine Schule
Mörlen Nassauer Straße keine Kindergarten
Mörlen Altenklosterstraße keine Schule
Lautzenbrücken Wiesenstraße keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 8
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 4 SchülerInnen, davon 1 im Rollstuhl sitzend, 1 Kindergartenkind + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Bölsberg Bergstraße keine KiGa
Unnau Im Flurgarten Beförderung im Rollstuhl sitzend Schule
Unnau Weidenstraße keine Schule
Hardt Birkenstraße Keine Schule
BMB-Langenbach Westerburger Straße Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
Auszuschreibende Fahrten:
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Mitteilung der jeweiligen Hausnummern erst nach Zuschlagserteilung.
Los 9
Hin- und Rückfahrt (Mo - Fr) 3 SchülerInnen, 3 Kindergartenkinder davon 1 im eigenen Kindersitz + 1 Begleitperson
Wohnort Straße Besonderheit Einrichtung
Bad Marienberg Danziger Straße keine Schule
Bad Marienberg Kantstraße Eigener Kindersitz Kindergarten
Bad Marienberg Weidenstraße Keine Schule
Bad Marienberg Neuer Weg Keine Kindergarten
Bad Marienberg Nassauische Straße Keine Kindergarten
BMB-Zinhain Am Reichenstein Keine Schule
Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, nicht jedoch eine Losübergreifende Veränderung.
Ebenso ist die Abgabe eines Gesamtangebotes zulässig, hierbei muss der
auf das einzelne Los entfallende Betrag nachrichtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen.
In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtungen auszuweisen.
Es ist darauf zu achten, dass für das Aussteigen am Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn ein Zeitfenster von 15 Minuten und für das Einsteigen nach Unterrichtsende ein Zeitfenster von 25 Minuten eingeplant wird.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.