Lieferung und Zwischenlagerung von Covid-19 Antigen-Selbsttests für das Land Bremen
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen über die Lieferung von Covid-19 Antigen Schnelltests für Schüler:innen an Grund- und weiterführenden Schulen Menge im LV: 1.700.000 Höchstmenge: Aufschlag von 25%. Selbsttests zur Eigenanwendung der Schüler:innen im Alter ab 6 Jahren unter Beaufsichtigung der Lehrkraft. Die Tests müssen eine entsprechende CE-Kennzeichnung besitzen. Des Weiteren werden nur Tests akzeptiert, die in der vom PEI am 31.01.2022 veröffentlichten Sensitivitätsbewertung die erforderlichen Kriterien erfüllen und eine Sensitivität bei einem ct-Wert<=25 von 100 % sowie bei einem ct-Wert 25-30 von mindestens 75 % erreichen. Die Liste hierzu befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen. Die Tests müssen so handhabbar sein, dass die Schüler:innen in der Lage sein können, die Tests unter Aufsicht eigenständig durchzuführen. Das bedeutet, dass eine Lehrkraft gleichzeitig eine komplette Klasse sicher bei der Testung anleiten und beaufsichtigen können muss. Es sind 25er-Verpackungen anzubieten. Alternative Verpackungseinheiten ab 20 Stück sind ebenfalls zulässig.
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen über die Lieferung von Covid-19 Antigen Schnelltests (Lollitests) für Kinder in den Kindertageseinrichtungen Menge im LV: 1.100.000 Höchstmenge: Aufschlag von 25%. Tests für Kinder in den Kindertageseinrichtungen Speichel-Selbsttests (Lollitests) zur Anwendung der Eltern bei den Kindern im Alter ab 3 Jahren. Die Tests müssen geeignet sein für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Die Tests müssen so handhabbar sein, dass die Eltern mithilfe des Speichelabstriches die Innenseite des Mundes sowie die Zunge des Kindes abtupfen können. Die Tests müssen eine entsprechende CE-Kennzeichnung besitzen. Des Weiteren werden nur Tests akzeptiert, die in der vom PEI am 31.01.2022 veröffentlichten Sensitivitätsbewertung die erforderlichen Kriterien erfüllen und eine Sensitivität bei einem cq<=25 von 100 % erreichen. Die Liste hierzu befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen. Alle Verpackungsgrößen sind zugelassen.