gesonderte Beratung und Betreuung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufnahmegesetzes Land Sachsen Anhalt.
Der Landkreis Harz beabsichtigt, die gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufnahmegesetzes (AufnG LSA) im Rahmen eines europaweit offenen Ausschreibungs-Verfahrens zu vergeben.
Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend, sondern fließt in die Gesamtbewertung, die entsprechend der beiliegenden Tabelle erfolgt, als ein Kriterium mit ein; vielmehr wird die Konzeption und der Bewertungsbogen mit 90% gewichtet, der Preis hingegen nur mit 10%.
Er wendet sich vorrangig an Träger der freien Wohlfahrtspflege, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie an sonstige rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, die den Zweck der gBB erfüllen können und die eine Gewähr für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgabe bieten.
Der Auftrag soll ab 01.10.2022 an einen Träger mit einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren vergeben werden.
Vorgesehen ist, dass dem Landkreis Harz bis zu vier Beraterstellen (4,0 VbE) erstattet werden. Einer bedarfsorientierten personellen Aufstockung wird nur unter vorheriger Freigabe durch das Landesverwaltungsamt (LVwA) zugestimmt.
Der erstattungsfähige Höchstbetrag für eine Beraterstelle (1,0 VbE) beläuft sich auf 54.880,00 Euro (Personalkosten). Darüber hinaus sind 10 Prozent der Bruttopersonalkosten je Beraterstelle als personenbezogene Sachkosten erstattungsfähig.