Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 2-3 bzw. 4 und 5-9 für das Bauvorhaben „Erweiterung Institut“ am Max-Planck-Institut für Astronomie in Heidelberg (ASTR) für folgende Anlagengruppen (AG):
— AG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
— AG 2: Wärmeversorgungsanlagen,
— AG 3: Lufttechnische Anlagen,
— AG 8: Gebäudeautomation.
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 1,1 Mio. EUR netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 7,4 Mio. EUR netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Das Max-Planck-Institut für Astronomie plant zur Erweiterung des Institutes ein Bürogebäude mit Seminar- und Kommunikationsflächen, physikalischen Laboren und einem Küchen- und Speisesaal (102 Sitzplätze), sowie die zum Betrieb des Gebäudes erforderlichen Technik- und Infrastrukturflächen. Der Bereich des Erweiterungsbaus erstreckt sich über 4 Ebenen und soll an das Bestandsgebäude angebunden werden. Die Gesamtnutzungsfläche (NF1 bis 6) wird ca. 1150 qm betragen. Im Anschlussbereich zwischen Institut und Erweiterung ist für die Baufeldfreimachung der Abbruch eines Büroanbaus und Lager, sowie der Abriss der Bestandsfassade erforderlich. Die bestehende Feuerwehrzufahrt bleibt erhalten.
Vor Beginn der Maßnahme sind diverse Arbeiten zur Baufeldfreimachung notwendig. Diese umfassen u.a. den Rückbau bzw. Umverlegungen von Bestandsleitungen im Erdreich.
Eine Erschließung des Erweiterungsbaus ist teilweise aus der bestehenden Infrastruktur möglich. Dies ist im Rahmen der Planung genauer zu untersuchen.
Es ist vorgesehen, die Ver- und Entsorgung (Abwasser, Wasser, Wärme) des Erweiterungsgebäudes über die bestehenden Leitungen auf dem Campusgelände zu realisieren. Lediglich die Entsorgungsstruktur der Küche ist mit dem Erweiterungsbau neu zu errichten.
Vor Planungsbeginn ist die bestehende Versorgungsstruktur jedoch hinsichtlich Kapazität und Beschaffenheit zu untersuchen.
Die lüftungstechnische Versorgung des Erweiterungsbaus soll unabhängig vom Bestandsgebäude mit einer eigenen Lüftungsanlage erfolgen. Eine energieeffiziente Versorgung des Erweiterungsgebäudes mit Klimakaltwasser ist im Rahmen der Planung zu untersuchen.
Die Planung des Funktionsbereiches Küche/Kantine ist nicht Bestandteil dieses Auftrages, jedoch sind die zentralen Anlagen zur Be- und Entlüftung, sowie die erforderliche Entsorgung des Küchenabwassers zu beplanen. Darüber hinaus sind die Schnittstellen zur Küchenplanung zu berücksichtigen
Die Serverleistung im bestehenden Serverraum wird im Zuge der Maßnahme um 40 kW erhöht. Die HKLS Installationen sind entsprechend anzupassen.
Alle auszuführenden Maßnahmen erfolgen bei laufendem Betrieb des Instituts. Bei der Planung und Baudurchführung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7)) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.