Gegenstand des Vertrags ist die Hilfstätigkeit (sachliche und rechnerische Antragsprüfung) im Rahmen des Bonusprogramms fitforcash nach § 65a SGB V für die Mobil Krankenkasse (im folgenden MKK) auf Basis des § 97 SGB X.
Die Hilfstätigkeit wird ab dem 01.11.2023 durchgeführt. Die Implementierungsphase muss vor Beginn der Hilfstätigkeit durch den Auftragnehmer erfolgreich abgeschlossen werden.