Die Große Kreisstadt Ehingen plant die 2. Erweiterung des Industriegebiets Berg. Neben städtebaulichen Aspekten sind u.a. Hochwasserschutz, Immissionsschutz und verkehrliche Situation zu beachten.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Verkehrsanlagenplanung gem. § 45 ff HOAI 2021 und Leistungen Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, beispielsweise eine örtliche Bauüberwachung.
Zwischen 2018 - 2019 wurde der 1. Bauabschnitt des Industriegebiets Berg, einem Ortsteil der großen Kreisstadt Ehingen, erschlossen. Das Industriegebiet soll nun erweitert werden.
Diese Vergabe betrifft die Erweiterung und damit 2 Planungsbereiche :
Den 1. Planungsbereich (teilweise geplant, aber nicht gebaut) und die Erweiterung um den 2. Planungsbereich (noch nicht geplant).
Beide Planungsbereiche sollen in einem Zug umgesetzt werden.
Das Industriegebiet Berg ist für die große Kreisstadt Ehingen und deren Umgebung ein bedeutender Industriestandort, weshalb eine nochmalige Erweiterung umgesetzt werden soll.
Die Erweiterung umfasst eine Fläche von ca. 77 ha. Das Gebiet schließt im Norden an das bestehende Industriegebiet an. Südlich und westlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet an. Östlich des Gestaltungsbereichs befindet sich die Kreisstraße K7353.
Es handelt sich um eine ebene Fläche.
Die Erweiterung des Industriegebietes Berg soll folgende Planungsleistungen umfassen:
- Verkehrsanlagen für Planungsbereich 1 und 2 (LPH 1-9)
- Ingenieurbauwerk Kanal für Planungsbereich 1 und 2 (LPH 1-9)
- Ingenieurbauwerk Wasser für Planungsbereich 1 (LPH 5-9) und für Planungsbereich 2 (LPH 1-9)
- Ingenieurbauwerk Brücke (über Ehrlos) für Planungsbereich 1 (LPH 4-9)
Zu beachten sind u. a. der Hochwasserschutz entlang der Ehrlos, der Immissionsschutz sowie die verkehrliche Situation.
Es werden Ausgleichsflächen und Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Diese Maßnahmen werden als Pflanzgebote bzw. als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft in den Bebauungsplan integriert. Der Natur- und Artenschutz muss berücksichtigt werden.
Ein Büro hat bereits die 1. Erweiterung des Industriegebietes Berg durchgeführt. Sollte der Fall eintreten, dass sich dieses Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme des Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Frist für die Einreichung der Angebote (in der 2. Verfahrensstufe, Verhandlungsverfahren) gemäß § 17 Abs. 7 VgV zu verkürzen. Büros, die sich am Teilnahmewettbewerb beteiligen, erklären sich mit Einreichung ihres Teilnahmeantrags automatisch mit der verkürzten Angebotsfrist einverstanden.
Zeitschiene:
Der Baubeginn ist für Mai 2023 vorgesehen und die Fertigstellung nach ca. 1,5 Jahren Bauzeit.