Ziel des Forschungsvorhabens ist die Schaffung der Wissensbasis zur Erstellung des 2. Wohnungslosenberichts im Jahr 2024, der diesmal durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen federführend für die Bundesregierung erstellt wird.
Das Vorhaben zielt gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 darauf ab, Erkenntnisse zu Umfang und Struktur der nachfolgend genannten Formen von Wohnungslosigkeit zu gewinnen:
a. „Wohnungslose, die temporär in regulärem Wohnraum wohnen, ohne damit einen Hauptwohnsitz zu begründen“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 WoBerichtsG). Dabei handelt es sich mindestens um Wohnungslose, die bei Freunden, Verwandten und Bekannten unterkommen.
b. Wohnungslose, die „ohne jede Unterkunft obdachlos sind“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 WoBerichtsG). Dabei handelt es sich mindestens um Wohnungslose, die im Freien bzw. in einschlägigen Biwaks (u.a. unter Brücken, in Hauseingängen, in Kellern, in Abbruchhäusern, PKWs, Zelten oder Parks) übernachten. Straßenobdachlose, die Notunterkünfte mit Schlafgelegenheit aufsuchen, sind nicht Gegenstand dieser Untersuchung, da diese Personen über die Statistik nach § 1 i.V. mit § 3 Abs. 2 WoBerichtsG erfasst werden.
Wissenschaft und Fachverbände sollen im Verfahren beteiligt werden.
siehe oben Kurzbeschreibung