Der Markt Neunkirchen am Brand plant den Neubau einer 4-zügige Grundschule im Kombimodell nach dem Lernhausmodell und Zweifeld-Turnhalle als Versammlungsstätte am Standort der alten Grundschule. Die Turnhalle soll als Versammlungsstätte ausgestaltet werden, damit diese auch für Konzerte usw. genutzt werden kann. Zudem sind eine Hausmeisterwohnung sowie Räumlichkeiten für eine Musikschule in der Turnhalle vorgesehen. Die Räumlichkeiten der Musikschule sind für die Grundschulkinder und sollen auch durch den ortsansässigen Musikverein mitgenutzt werden. Die Musikschule soll auch Konzerte in der Turnhalle geben können. Die neue Grundschule ist in der Schulbautypologie einer Lernhausschule mit integrierter ganztätiger Betreuung (sog. Clusterschule/Kombi-Schule) auszugestalten, die Schulbau- und Hortbauflächen miteinander verzahnt. Bei der Planung soll eine Klimafolgenabschätzung mitberücksichtigt werden.
Vergeben werden sollen die Grundleistungen der Lph. 1-3 und 5-9 aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlgr. 4, 5 und 6 (ELT). Als Besondere Leistungen werden beauftragt: Mitwirkung bei Beantragung und Abrechnung von Fördermittel (optional), detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis, Erstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix, Erstellen fächerübergreifender Betriebsanleitungen (z.B. Betriebshandbuch) mit Fortführung der Ausführungsplanung, Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sowie Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches.
Der Markt Neunkirchen am Brand plant den Neubau einer 4-zügige Grundschule im Kombimodell nach dem Lernhausmodell und Zweifeld-Turnhalle als Versammlungsstätte am Standort der alten Grundschule. Die Turnhalle soll als Versammlungsstätte ausgestaltet werden, damit diese auch für Konzerte usw. genutzt werden kann. Zudem sind eine Hausmeisterwohnung sowie Räumlichkeiten für eine Musikschule in der Turnhalle vorgesehen. Die Räumlichkeiten der Musikschule sind für die Grundschulkinder und sollen auch durch den ortsansässigen Musikverein mitgenutzt werden. Die Musikschule soll auch Konzerte in der Turnhalle geben können. Die neue Grundschule ist in der Schulbautypologie einer Lernhausschule mit integrierter ganztätiger Betreuung (sog. Clusterschule/Kombi-Schule) auszugestalten, die Schulbau- und Hortbauflächen miteinander verzahnt. Bei der Planung soll eine Klimafolgenabschätzung mitberücksichtigt werden.
Der Neubau soll auf dem Gelände der vorhandenen Grundschule entstehen. Diese bleibt in Betrieb, bis die neuen Gebäude errichtet sind. Im Anschluss ist das Bestandsgebäude der Grundschule abzureißen. Die Planung des Abrisses sowie die Betreuung ist im Auftrag des Architekten enthalten.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden bereits unterschiedliche Varianten untersucht. Eine Studie zur Grundschule samt Turnhalle sowie isoliert zur Turnhalle ist vorhanden. Die Raumprogramme sind in den Studien enthalten. Die Machbarkeitsstudien sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Studie zur Turnhalle ist dabei neueren Datums.
Zudem ist ein pädagogisches Konzept (Lern- und Teamhausmodell) vorhanden, welches ebenfalls umzusetzen ist.
Auf die Studien sowie das pädagogische Konzept in den Vergabeunterlagen wird explizit verwiesen.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme (KG 200-700) liegen bei etwa 20 Mio. EUR brutto.
Das Grundstück befindet sich in einem Hochwassergebiet/Überschwemmungsgebiet. Dies muss in der Planung berücksichtigt werden. Zudem ist eine PV-Anlage geplant. Auch soll ausreichend Begrünung vorgesehen werden. Aufgrund des Bebauungszusammenhangs darf das Gebäude nicht mehr als 3 Vollgeschosse umfassen.
Während der Baumaßnahme ist zu berücksichtigen, dass hier ein nur eingeschränktes Baufeld vorhanden ist. Die Bestandsschule wird während der Bauarbeiten für den Neubau weiterhin in Betrieb sin. Auf den Schulbetrieb muss hier Rücksicht genommen werden. Nach Inbetriebnahme des Neubaus ist der Bestand abzureißen.
Der zeitliche Ablauf ist so vorgesehen, dass mit den Planungsleistungen im Jahr 2021, direkt im Anschluss an die Beauftragung, begonnen werden soll. Der Baubeginn ist für April 2023 vorgesehen, die Inbetriebnahme ist zum Schuljahresbeginn 2026/27 angedacht, also die Nutzungsaufnahme spätestens September 2026. Im Anschluss erfolgt der Abriss des Bestandsgebäudes, sowie die Freiflächengestaltung.
Vergeben werden sollen die Grundleistungen der Lph. 1-3 und 5-9 aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlgr. 4, 5 und 6 (ELT). Als Besondere Leistungen werden beauftragt: Mitwirkung bei Beantragung und Abrechnung von Fördermittel (optional), detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis, Erstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix, Erstellen fächerübergreifender Betriebsanleitungen (z.B. Betriebshandbuch) mit Fortführung der Ausführungsplanung, Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sowie Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches.