Erbringung der notwendigen (internen) IT-Unterstützungsdienstleistungen im Rahmen der Umsetzung, insbesondere der Implementierung, von KHZG-Projekten.
Bei den Auftraggebern handelt es sich um Klinikträger, die nach dem Krankenhauszukunftsfonds (§ 14a KHG) geförderte Projekte durchführen. Zu den förderungsfähigen Kosten bei förderfähigen Vorhaben gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 KHSFV auch die Kosten für erforderliche personelle Maßnahmen einschließlich der Kosten für Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die einzelnen Klinikträger und Kliniken beschäftigen keine eigenen IT-Mitarbeiter mehr. Die IT wird vielmehr vollständig durch den Konzernbereich IT (KB IT, Asklepios IT) verantwortet, der durch die Asklepios Service IT GmbH (AIG) und durch die Asklepios IT-Services Hamburg GmbH (AISH) gebildet wird.
Die geförderten KHZG-Projekte der Klinikträger des Asklepios-Konzerns betreffen in der Regel die Implementierung neuer Systeme oder auch die Erweiterung bestehender Systeme, was die Einbindung in die bereits vorhandene, zentral betriebene IT-Infrastruktur erfordert. Für die Umsetzung der Implementierungsarbeiten u.ä. bei den KHZG-Projekten greifen die Klinikträger daher auf den Konzernbereich IT zurück.