Gegenstand der Vergabe war die öffentlich-rechtliche Beauftragung eines Dritten zur betriebswirtschaftliche Beratung und Begleitung von sächsischen Integrationsprojekten im Sinne des §§ 132 ff. Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX).
Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB IX geführte Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Im Rahmen dessen unterstützt der Auftragnehmer durch Beratung, Monitoring und Vernetzung das Integrationsamt bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben.
Die vertragliche Laufzeit für die Auftragsausführung beträgt 3 Jahre (1.1.2015-31.12.2017) und soll gegebenenfalls optional um maximal ein weiteres Jahr (31.12.2018) verlängert werden.