Die ITSCare als IT-Dienstleister unterstützt seine 3 Kunden-AOKs, die AOK Baden- Württemberg, AOK Hessen und AOK Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung und Begleitung von Projekten zur Erreichung der Unternehmensziele sowie deren notwendigen Weiterentwicklungen und Neuausrichtungen. Dazu sollen im Rahmen dieser Ausschreibung Beratungsleistungen für die Projektunterstützung beschafft werden. Schwerpunkte der Unterstützung sind die Leitung von Projekten, die Teilprojektleitung sowie die Umsetzungsbegleitung, bei der der Bieter sein Management-, Strategie-, Konzept- und Methodenwissen einbringt. Die zu unterstützenden Projekte sind im Schwerpunkt IT-Konzeptionsprojekte (u. a. IT-Strategie, Organisation, Wertschöpfungstiefe, Leistungsverrechnung und Prozesse) bei denen abgeleitete aus strategischen Vorgaben die passgenaue Konzeption und Dokumentation des Vorhabens sowie dessen konkrete Umsetzung im Vordergrund steht.
Vom bezuschlagten Bieter können zur strategischen Beratungsleistung in 3 definierten Skillprofilen „Consultant“, „Senior Consultant“ und „Principal Consultant“ Beratungsunterstützung zur Unterstützung in den Projekten abgerufen werden. Die konkreten Beratungsleistungen werden innerhalb des Vertragszeitraumes beauftragt und lassen sich erst dann in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren.
Die Beratungsleistung wird für eine Laufzeit von 4 Jahren ausgeschrieben:
— die jährliche Beratungsleistung wird aktuell für das Skillprofil „Consultant“ auf ca. 600 Personentage á 8 h geschätzt (Plankapazität). Die jährliche Höchstabrufmenge dieses Loses beträgt 800 Personentage á 8 h,
— die jährliche Beratungsleistung wird aktuell für das Skillprofil „Senior Consultant“ auf ca. 400 Personentage á 8 h geschätzt (Plankapazität). Die jährliche
Höchstabrufmenge dieses Loses beträgt 600 Personentage á 8 h.
— die jährliche Beratungsleistung wird aktuell für das Skillprofil „Principal Consultant“ auf ca. 300 Personentage á 8 h geschätzt (Plankapazität). Die jährliche
Höchstabrufmenge dieses Loses beträgt 400 Personentage á 8h.
Eine Erhöhung der Plankapazitäten, begrenzt auf die Höchstabrufmengen, innerhalb der Laufzeit sind möglich. Hintergrund für die Nennung der Höchstabrufmengen ist die aktuelle EuGH Rechtsprechung (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 -C-216/17) nach der eine Höchstmenge benannt werden muss.