Die zu vergebende Leistung des AN besteht aus der Annahme, Sortierung und Verwertung von Straßenkehricht unter dem Abfallschlüssel 20 03 03. Wir weisen darauf hin, dass die Zuordnungswerte nach LAGA M 20 überwiegend den Einstufungen Z 1 / Z 2 entsprechen. Ein geringer Anteil an Littering-Abfall ist nicht auszuschließen.
Die Aufnahme und Anlieferung von Straßenkehricht erfolgt durch die SRH oder von ihr beauftragte Dritte überwiegend in den Monaten Februar bis September, außerhalb der Laubsaison, die witterungsabhängig üblicherweise von Oktober bis Januar dauert.
Die SRH gibt dem AN, unter Berücksichtigung der Witterung, den Stichtag für Beginn und Ende der Straßenkehrichtsaison an. Kleine Mengen Straßenkehricht müssen gegebenenfalls auch während der Laubsaison angenommen werden.
Die jährlich vom AN zu verwertende Straßenkehrichtmenge beträgt durchschnittlich 21.189 Mg. Aufgrund schwankender Winterwetterverläufe kann die Straßenkehrichtmenge schwanken. Sollte aufgrund eines starken Winters mehr Straßenkehricht anfallen, ist diese Menge ebenfalls zu den hier vereinbarten Konditionen vom AN zu übernehmen. In der Kalkulation ist vom AN jedoch ebenso ein eventuell schwacher Winter zu berücksichtigen, der die Straßenkehrichtmenge herabsenken kann. Die Anlieferungen beim AN erfolgen durch die SRH oder von ihr beauftragte Dritte mittels Zugmaschine, mit Mulden oder Schubbodenauflieger sowie Abrollkipper. Es muss möglich sein Kleinmengen direkt per Kehrmaschine anzuliefern.
Der Straßenkehricht ist vom AN durch ein geeignetes Verfahren so aufzubereiten, dass die Prioritäten gemäß des § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingehalten werden.