Neubau Institutsgebäude Lebensmittelsicherheit und -hygiene – ILH, FU-Berlin
Im Rahmen der Standortentwicklung und Konzentration der FU-Berlin am Standort Düppel ist ein Neubau des Instituts für Lebensmittelsicherheit und -hygiene geplant. Dieser umfasst inhaltlich und räumlich Funktionen, die sich gegenwärtig auf mehreren Liegenschaften der FU und auf dem Campus der Humboldt Universität (HU) in Mitte befinden. Die Nutzungsflächen (NUF 1-7) von insgesamt ca. 2 175 qm umfassen Büros, Lehrräume, FAO Reference Center, Labore, Demonstrations- Sektionshalle, Core-Facilities, Materialverwaltung und sonstige Nutzflächen. Für die Errichtung des Neubaus ist der Abbruch der vorhandenen Gebäude Haus 23 (Kursraum) und Haus 24 (Kälberstall) erforderlich. Zertifizierung „Silber“ nach BNB wird angestrebt. Das Bauvorhaben wird aus Mitteln des Landes Berlin finanziert. Grundlage ist das geprüfte Bedarfsprogramm vom 2.3.2017 über 20 000 000 EUR Gesamtkosten brutto. Fertigstellung Dezember 2022.
Neubau Institutsgebäude Lebensmittelsicherheit und -hygiene – ILH, FU-Berlin
1) Es wurden die in der Vergabeunterlage V 1-2 benannten „Delegierten Bauherrenleistungen“ vergeben (siehe Anlage 2 zum Vertrag über Leistungen der Projektsteuerung). Sie sind folgenden Handlungsbereichen zuzuordnen:
(a) Organisatorische Arbeiten;
(b) Mengen und Qualitäten;
(c) Kosten und Finanzierung;
(d) Termine/Kapazitäten;
2) Stufe A1, Leistungsabschnitt 1-2(Optionen: Stufe A2 – Leistungsabschnitte 3-5 und Stufe B -Leistungsabschnitte 6-9; jeder Leistungsabschnitt kann einzeln oder im Ganzen abgerufen werden);
3) Es gelten die Ergänzenden Vereinbarungen gemäß Vergabeunterlage V1-0 „Vertrag über Leistungen der Projektsteuerung“ (Punkt 9 auf Seite 10). Die dort genannten Leistungen sind im Grundhonorar enthalten;
4) Grundlage der Beauftragung ist das beiliegende Vertragsmuster (Vergabeunterlage V1-0) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Projektsteuerungsleistungen einschließlich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen AVB-PS (Vergabeunterlage V1-1, nach dem Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 07 /2005 vom 21.9.2005, abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/);
5) Die Verfahrensabläufe gemäß ABau und Projekthandbuch der SenStadtWohn Abteilung V sind zu beachten;
6) Es wird erwartet, dass der AN durchschnittlich 1-2 x wöchentlich an Besprechungen in Berlin teilnimmt. Reisekosten werden nicht erstattet;
7) Zu den Planungsbeteiligten (siehe Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe/) gehören unter anderem Architekten/Tragwerksplaner/Freianlagenplaner = Generalplaner sowie Fachingenieure TGA, Bauphysiker, Sonderfachleute (u. a. BNB-Koordinator, Sicherheitskoordinatoren, Brandschutzgutachter) sowie weitere Gutachter;
8) Gemäß Rahmenterminplanung sollen die genehmigten Bauplanungsunterlagen (BPU) im Februar 2020vorliegen und die Bauausführung soll von Juli 2020 bis Juli 2022 erfolgen. Grundlage der Planung bilden das geprüfte Bedarfsprogramm vom 2.3.2017 und der Rahmenterminplan vom 26.1.2018, welche in Auszügen zur Verfügung gestellt werden (siehe Vergabeunterlagen P1 und P2).