Der Kreis Wesel beabsichtigt ab dem 1.1.2018 die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen zu übertragen (Tierkörperbeseitigung).
Der Kreis Wesel schreibt für die Zeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2020 die Tierkörperbeseitigung nach § 3 Abs. 1 TierNebG für den gesamten Kreis Wesel aus.