Neubau Mensa Körschtalschule und Paracelsus-Gymnasium Hohenheim in Stuttgart-Plieningen
Gebäudeplanung nach HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1 (Architektenleistungen nach § 34 HOAI) LPH 1-9, für den Neubau einer Mensa für die Körschtalschule und das Paracelsus-Gymnasium in Stuttgart-Plieningen.
Die Körschtalschule (KTS) wird seit dem Schuljahr 2014/2015 als Gemeinschaftsschule geführt.
Da Gemeinschaftsschulen verbindliche Ganztagsschulen sind, besteht hier ein erhöhter Bedarf an die Speiseversorgung. Ebenfalls zum Schuljahr 2014/2015 ist der Grundschulbereich der Körschtalschule in den Ganztagsbetrieb gestartet.
Das Paracelsus-Gymnasium Hohenheim (PGH) ist seit dem Schuljahr 2015/2016 eine offene Ganztagsschule. Die bestehende Mensa stößt an ihre Kapazitätsgrenze. Aufgrund der Kooperation zwischen Körschtalschule und Paracelsus-Gymnasium soll eine gemeinsame Mensa entstehen, die am Standort des Paracelsus-Gymnasiums verortet wird.
Zur Präzisierung der Aufgabe wurde ein gemeinsamer Schülerworkshop mit der Körschtalschule und dem Paracelsus-Gymnasium durchgeführt, in welchem die Rahmenbedingungen und die Nutzungsformen bzw. Möglichkeiten konkretisiert wurden.
Im Vorfeld der Baumaßnahme wird der bestehende Pavillon auf dem Schulhof des
Paracelsus-Gymnasiums abgebrochen. Dies ist Bestandteil der Aufgabe.
Für die Mensa ist eine Programmfläche von 681 m
Pro Tag sollen maximal 1118 Essen, im 2-Schicht-Betrieb an die Schüler/innen ausgegeben werden. Des Weiteren ist ein Allgemeiner Unterrichtsbereich mit 2 Klassenräumen je 66 m
Die Gesamtprogrammfläche beträgt 813 m
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 7,12 Mio. EUR.
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV, nach der ersten Verhandlungsrunde abzuschließen.
Bei der Planung und Ausführung sind die Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg (nbbw.de) zu berücksichtigen.