Die enercity Netzgesellschaft (eNG) erneuert große Teile der von Ihr betriebenen Mittelspannungsschaltanlagen im Stadtgebiet von Hannover. Die jeweiligen Stationen befinden sich in unterschiedlichsten Gebäuden, häufig im Kellerbereich
und zum Teil in Vorkriegsbauten. Aufgrund der eingeschränkten Zuwegung und geringen Raumverhältnisse, müssen die Schaltanlagen diversen Anforderungen genügen. So wird die Zuwegung häufig durch geringe Türbreiten, Treppen und Stufen, sowie geringe Einbauhöhen im Kellerbereich begrenzt. Aus logistischen Gründen wird eine hohe Anforderung an eine flexible Segmentierung der Schaltanlage, ein geringes Gewicht und kleine Abmessungen gestellt. Gleichzeitig ergeben sich aus den räumlichen Bedingungen und bestehender Kabelanschlüsse, die Anforderung an eine variable Anschlusshöhe.
Die Schaltanlagen müssen durch die eNG gemäß Werknorm präqualifiziert sein, oder sich einer Präqualifikation unterziehen. (Siehe Datei 07 Präqualifikation).
Es wird geschätzt, dass im Zuge dieses Projektes ca. 200 Schaltanlagen, jeweils 25 Anlagen pro Jahr, in einem Zeitraum von 8 Jahren beschafft werden.
Die zu beschaffenden Schaltanlagen müssen folgende Eigenschaften über die gesamte Laufzeit garantieren:
1. Typprüfung: EN62271-200;
2. Klassifizierung: IAC-AFL 20 kA 1sec;
3. zusätzlich geprüft für einen Einsatz bei einer Raumhöhe von 2 Metern;
4. Anreihung der Schaltfelder beliebig wählbar;
5. maximales Gewicht je Feld: 200 kg;
6. maximale Gesamthöhe Schaltanlage: 1 750 mm;
7. maximale Breite je Schaltfeld: 600 mm;
8. maximale Gesamttiefe der Schaltanlage: 800 mm;
9. Einbau eines Motorantriebes zur Fernsteuerung muss möglich sein;
10. Anschluss von Mittelspannungs-Papierbleikabeln (Massekabel, z. B. NKBA) muss möglich sein;
11. Wandaufhängung der Schaltanlagenkomponenten muss möglich sein;
12. Montage und Anschluss der Kabelsubstanz ist ohne Doppelboden oder Kabelkeller möglich;
13. Zulassung gemäß Werknorm der enercity Netzgesellschaft muss vor Auftragsvergabe aber spätestens zum 30.6.2017, erfolgt sein. (Die erfolgreiche Zulassung gemäß Werknorm eNG hat keinen Anspruch auf Auftragserteilung).