Zur Umsetzung seiner Marketing-Strategie benötigt der Tourismus NRW e. V. einen Rahmenvertrag für den Zeitraum 2017-2020 über die Erstellung eines Bild- und Bewegtbildkonzeptes basierend auf einem zu definierenden Bildsprachen-Styleguide (bspw. Tonalität, Protagonisten, Formate, Saisonalität, interkulturelle Spezifikationen), sowie die operative Umsetzung von Produktionen (bspw. Fotoshootings, Filmproduktionen, Timelapse-Produktionen, 360°-Produktionen, Tutorials) inklusive Postproduction und Rechtemanagement, ergänzt um Stockbildankäufe.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird ein Dienstleister ermittelt, der den Tourismus NRW e. V. bei den Arbeiten professionell unterstützt und die jeweils markenbezogenen erforderlichen Leistungen anbietet und umsetzt. Dies setzt unter anderem auch eine enge Zusammenarbeit mit anderen, für den Verband tätigen Dienstleistern voraus. Insgesamt sind Produktionen sowohl auf der Ebene des Landesverbandes (übergreifende Kampagnen, v. a. das NRW-Magazin und das B2C-Portal) als auch auf der Ebene flankierender EFRE-Projekte (themenspezifische Projektkampagnen, an denen weitere Tourismuspartner mit Mitspracherecht beteiligt sind) zu realisieren. Die Leistungen können teilweise auch durch Nachauftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Deshalb ist es erforderlich, eine ausführliche Beschreibung des Bieters vorzulegen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen selbst erbracht werden können und welche an Nachauftragnehmer delegiert werden. Die Verantwortung für die Leistungen des Nachauftragnehmers liegt jeweils beim Auftragnehmer. Weitere Details können nachfolgenden Erläuterungen entnommen werden.