Städtebauliche Gesamtmaßnahme Schelfstadt/Altstadt Schwerin, August-Bebel-Str. 11/12, Umbau, Umnutzung und Modernisierung des Schulnebenschulgebäudes einschließlich Turnhalle und Verbindungsbau — Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI, gem. Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 „Tragwerksplanung", LP 1 bis 6.
Auf dem Grundstückareal am Pfaffenteich befindet sich das Hauptgebäude, das Rektorengebäude und im hinteren Bereich das Schulnebengebäude und die Turnhalle.
Die Landeshauptstadt beabsichtigt, die Turnhalle und das Schulnebengebäude in eine KITA — Einrichtung mit ca. 72 Kindern umzubauen.
Eigentümerin des Flurgrundstückes ist die Landeshauptstadt Schwerin. Das Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet Sehelfstadt und somit im Sanierungssondervermögen der LGE Mecklenburg- Vorpommern (treuhänderische Sanierungsträgerin). Verwaltet wird das Grundstück von der WGS.
Die Turnhalle steht als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz. Sie wird durch einzelne Sportvereine genutzt und hat einen erheblichen lnstandsetzungsbedarf.
Die Maßnahme soll aus Städtebaufördermitteln (Mittel des Bundes, Landes und der Gemeinde) finanziert werden.
In einem ersten Schritt wurde für die Turnhalle und das Hofnebengebäude ein Nutzungs- und Raumkonzept nach den Vorgaben der Kita gGmbH mit einer Kostenschätzung gemäß DIN 276 von einem Architekturbüro entwickelt.
Das zu erarbeitende Nutzungskonzept und das Raumprogramm sollen die Grundlage für die weitere Sanierung und Entwicklung der Gebäude bilden.
Mit den Ergebnissen des Nutzungs- und Raumkonzeptes wurde zur Beantragung von Städtebaufördermitteln des Bundes/Landes und der Kommune ein Modernisierungsgutachten beauftragt. Zur Konkretisierung der Gesamtkosten ist eine entsprechende Fachplanerleistung erforderlich.