Der AN erbringt auf der Grundlage dieses Vertrages folgende Grundleistungen, wobei die Leistungspflicht jede einzelne Grundleistung als eigenständigen Teilerfolg umfasst. Dazu gehört: Technische Ausrüstung gemäß. § 54 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 — HOAI in den Anlagengruppen AGr1 — Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, AGr2 — Wärmeversorgungsanlagen, AGr3 — Lufttechnische Anlagen, Kälteanlagen, AGr7 — Nutzungsspezifische Anlagen (außer Labor KGr474), AGr8 —Gebäudeautomation, den im Honorarangebot enthaltenen BIM-spezifischen Ergänzungen des Leistungsbildes, den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und dem BIM-Abwicklungsplan (BAP).
Zusätzlich erbringt der AN auf der Grundlage dieses Vertrages besondere Leistungen welche im Einzelnen im Honorarangebot dargelegt sind, wobei die Leistungspflicht jede einzelne Teilleistung als eigenständigen Teilerfolg umfasst. Dazu gehören u. a. BIM und nachhaltiges Bauen nach BNB.
Der AN erbringt auf der Grundlage dieses Vertrages folgende Grundleistungen, wobei die Leistungspflicht jede einzelne Grundleistung als eigenständigen Teilerfolg umfasst. Dazu gehört: Technische Ausrüstung gemäß. § 54 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 — HOAI in den Anlagengruppen AGr1 — Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, AGr2 — Wärmeversorgungsanlagen, AGr3 — Lufttechnische Anlagen, Kälteanlagen, AGr7 — Nutzungsspezifische Anlagen (außer Labor KGr474), AGr8 —Gebäudeautomation, den im Honorarangebot enthaltenen BIM-spezifischen Ergänzungen des Leistungsbildes, den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und dem BIM-Abwicklungsplan (BAP). Zusätzlich erbringt der AN auf der Grundlage dieses Vertrages besondere Leistungen welche im Einzelnen im Honorarangebot dargelegt sind, wobei die Leistungspflicht jede einzelne Teilleistung als eigenständigen Teilerfolg umfasst. Dazu gehören u. a. BIM und nachhaltiges Bauen nach BNB.