Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55 Technische Ausrüstung, Anl.-Gr. 1,4,5 und 8, LPH 5 - 9 sowie Anl.-Gr. 2, LPH 2,3 und 5 – 9
Auf der Liegenschaft der Bundeswehr in Todendorf / Panker ist die Wärmeversorgung, das Wärmeversorgungsnetz (WVN oder Nahwärmenetz), die Wärmeversorgungsübergabestationen incl. Warmwasserbereitung in den Gebäuden sowie die Gebäudeautomation (GA) zu sanieren. Darüber hinaus wird parallel auch der Hochbau aufgrund des Brandschutzes und Baualters saniert. Die zentrale Wärmeversorgungsanlage (ZVA) bzw. das Heizwerk befindet sich im Gebäude 51. Das Nahwärmenetz im Bestand teilt sich auf in einen südöstlichen Teilstrang und einen nordwestlichen Teilstrang zur Wärmeversorgung der Gebäude auf der Liegenschaft. Der südöstliche Teilstrang ist bezgl. des Baualters wesentlich älter als der nordöstliche Teilstrang. Parallel zum südöstlichen Teilstrang liegt eine Warmwasserleitung und eine Zirkulationsleitung der zentralen Warmwasserbereitung im Beton-Haubenkanal. Parallel zum nordwestlichen Nahwärmenetz ist kein Trinkwarmwassernetz mehr in Betrieb. Das Nahwärmenetz ist erdverlegt und bereits in Kunststoffmantelrohr-Bauweise errichtet. Die Prioritäten der Sanierung erfolgen daher strategisch u.a. nach Baualter bzw. Abnutzung der Anlagentechnik, der Trinkwasserhygiene sowie nach abgestimmter Folge zwischen den am Bau Beteiligten:
Prio 1: Außerbetriebnahme des hygienisch problematischen und abgängigen zentralen Trinkwarmwassernetzes der Liegenschaft. Das zentrale Trinkwasser-Netz existiert nur noch parallel zum südöstlichen Strang des Nahwärmenetzes. Als Voraussetzung für die Außerbetriebnahme müssen die noch nicht auf gebäudezentrale Trinkwarmwasserbereitung umgestellten Gebäude bzw. deren Wärmeversorgungsunterstationen saniert werden.
Prio 2 Außerbetriebnahme des südöstlichen Nahwärmenetzes aufgrund des höheren Baualters (gegenüber dem nordwestlichen Netz). Der neue Teilstrang des zu errichtenden Wärmeversorgungsnetz muss für den südöstlichen Teil der Liegenschaft neu aufgebaut und in Betrieb sein. Dazu können parallel alle übrigen Wärmeversorgungsunterstationen im südöstlichen Teil der Liegenschaft saniert und in Betrieb genommen werden.
Prio 3: Außerbetriebnahme des nordwestlichen Bestands-Nahwärmenetzes sowie Umbau der noch nicht im Bestand umgebauten Wärmeversorgungsunterstationen. Als Voraussetzung dafür sind die zu sanierenden Wärmeversorgungsstationen im nordwestlichen Teil der Liegenschaft zu sanieren und der nordwestliche Teilstrang des neu zu errichtenden Nahwärmenetzes muss saniert und in Betrieb sein.
Prio 4: Die Sanierung der Anlagentechnik des Heizwerks soll nach Festlegung durch die fachaufsichtsführende Ebene und die Bundeswehr u.a. aufgrund der volatilen Änderungen durch die Gesetzgebung sowie möglicher technologischer Änderungen erst nach Fertigstellung des vollständigen Nahwärmenetzes sowie aller zu sanierenden Unterstationen geplant werden. Eine dynamische Anpassung der Wärmeversorgung bleibt vorbehalten.
Weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121005502 eingestellt