— vorbereitende Baufeldfreimachung mit Entfernen von ca. 15 Stück Wurzelstöcken bereits gefällter Bäume
— Erdarbeiten für Bohrplanum ca. 750 m³
— Bohrplanum ca. 750 m³
— ca. 800 m senkrechte bewehrte Ortbetonbohrpfähle gemäß DIN EN 1536 als Druckpfähle mit 75cm Pfahldurchmesser
— Pfahllängen Regelfall ca. 5.70 bis 7,75 m, max. Bohrtiefe bis 12 m
— erforderliche zulässige Pfahltragfähigkeit: 800 kN pro Pfahl (Gebrauchslast)
— Pfahlausführung z. T. mit Geothermie-Installation
— ca. 900 m³ Erdaushub für Baugrube der Teilunterkellerung
— Technische Nebenangebote sind grundsätzlich möglich, Pfahlkopffläche bei Sondervorschlag mindestens Rechteck 2 500 cm²
— Rammpfähle sind aufgrund Erschütterungen und Lärm beim Einbau nicht möglich.