Hintergrund der Veranlassung ist der Beschluss der Gemeindevertretung, in das vorh. Gebäude, welches bis vor ein paar Jahren als Ledigenheim genutzt wurde, ca. 25 Krippenkinder unterzubringen. Das Gebäude muss entsprechend hergerichtet bzw. umgebaut werden. Neben dem hierfür erforderlichen Antrag auf Umnutzung sind auch die Freianlagen für den zukünftigen Zweck kpl. herzurichten. Das Gebäude sowie das Grundstück befinden sich im Eigentum der Gemeinde Neuenkirchen und hat eine eigene Zufahrt.
Das vorh. eingeschossige Gebäude (ca. 330 m
Vom Gebäude gibt es nur noch Kopien vom Grundriss und des Fundamentplans mit dem Eintrag der damals geplanten SW-Leitungen.
Gegenstand des Auftrages sind Generalplanungsleistungen bestehend aus den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und lnnenräume, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1, 2 und 3 Fachteil Wasser, Wärme, Lüftung sowie Anlagengruppe 4 und 5 Fachteil Schwachstrom, Starkstrom und Anlagengruppe 7, Beratungsleistungen, Besondere Leistungen.
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Beauftragung ab der LpH 4 vorbehaltlich der Fördermittelzusagen bzw. nach Vorlage der Finanzierungszusage und des bestätigten Raumprogramms sowie der Z-Bau-prüfung, erwartet werden kann. Liegen die Zusagen vor, erfolgt die Beauftragung in Stufen.
Ein genereller Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung besteht nicht! Weiter siehe II.2.4 dieser Bekanntmachung.
Die Planungsvergabe erfolgt gem. VgV 2016 über ein Offenes Verfahren. Der Bewerber, der auf Grundlage seines Angebotes die bestmögliche Lösung der Aufgabe erwarten lässt, erhält den Auftrag. Die ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen für die in Ziffer II.1.1) genannte Baumaßnahme umfassen im Einzelnen beschriebene Grundleistungen, Besondere Leistungen sowie Beratungsleistungen des Generalplaners (siehe Anlage 1-5 in den Ausschreibungsunterlagen).
Gegenstand sind Generalplanungsleistungen bestehend aus den Leistungsbildern: Objektplanung Gebäude und lnnenräume (LPH 1-9, Objektplanung Freianlagen (LPH 1-9), Fachplanung Tragwerksplanung (LPH 1-6),
Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9) (Anlagengruppe 1, 2 und 3 Fachteil Wasser, Wärme, Lüftung sowie Anlagengruppe 4 und 5 Fachteil Schwachstrom, Starkstrom und Anlagengruppe 7),
Beratungsleistungen, Besondere Leistungen.
Vom beauftragten Planer sind zunächst die LPH 1-3 zu erbringen.
Optionale Leistungen:
— LPH 4- 9 Objekplanung Gebäude und lnnenräume,
— LPH 4-9 Objektplanung Freianlagen,
— LPH 4-6 Fachplanung Tragwerksplanung,
— LPH 4-9 Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1, 2 und 3 Fachteil Wasser, Wärme, Lüftung.
Sowie Anlagengruppe 4 und 5 Fachteil Schwachstrom, Starkstrom und Anlagengruppe 7) – Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der vorstehend genannten Leistungsbilder
— Beratungsleistungen in allen Leistungsphasen der vorstehend genannter Leistungsbilder.
Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass die weitere Vergabe ab LPH 4 stufenweise vorgesehen ist und vorbehalten bleibt. Ein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung besteht nicht. Dies betrifft alle Leistungen,
Einschließlich die Besonderen und Beratungsleistungen (vgl. II.2.11).
Sämtliche Vergabeunterlagen stehen interessierten Unternehmen nach den Maßgaben des § 41 VgV kostenlos zum Download über die Vergabeplattform zur Verfügung (vgl. Ziffer 1.3.).
Ein zusätzlicher Koordinierungs- oder Einarbeitungsaufwand sowie ein Generalplanerzuschlag wird durch den Auftraggeber nicht gewährt und nicht vereinbart. Der Auftrag ist als eine kostenmäßig zu betrachtende Gesamtmaßnahme anzusehen. Bei späterer gemeinsamer Beauftragung von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen, Technische Ausrüstung erfolgt keine Anwendung des § 33 Abs. 2 HOAI, so dass keine erhöhten anrechenbaren Kosten bei der Honorarermittlung und Vergütung berücksichtigt werden.