Die Hansestadt Lübeck hat die Konzession für die Errichtung und den Betrieb von Alarmübertragungsanlagen (AÜA) für Brandmeldungen im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Lübeck neu vergeben.
Zweck des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens war die Vergabe von Konzessionen an bis zu zwei Konzessionäre.