Die geplante Baumaßnahme umfasst neben dem 8-streifigen Ausbau der A 1 zwischen der Anschlussstelle (AS) Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz (AK) Leverkusen-West auch den Neubau der Rheinbrücke Leverkusen, den Umbau des AK Leverkusen-West und die Anpassungen im Bereich der AS Köln-Niehl.
Die aus den 1960er Jahren stammende Leverkusener Rheinbrücke weist schwerwiegende Bauwerksschäden auf. Aufgrund der erheblichen Schäden an der vorhandenen Rheinbrücke Leverkusen ist zeitnah ein Ersatzneubau zwingend erforderlich.
Das Bauablaufkonzept ist auf den möglichst frühzeitigen Ersatzneubau der Rheinbrücke ausgerichtet. Dies bildet die oberste Zielsetzung der Gesamtmaßnahme.
Zur Einhaltung und Umsetzung der im Planfeststellungsbeschluss geforderten Maßnahmen für Bauimmissionen innerhalb/außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Werktage und Wochenendarbeit, Nachtarbeit, etc.) und während der Abbrucharbeiten, sind nach Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) und der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen)
Messungen während des Bauablaufes an besonders markanten Punkten des Baufortschrittes, wie z. B. Rammarbeiten, Verdichtungsarbeiten und Abbrucharbeiten, erforderlich.
Durchführung von Einzelmessungen und Dauermessungen nach:
— AVV Baulärm,
— DIN 4150.
Während der regulären Arbeitszeiten, an mehreren Wochenenden bzw. in der Nacht und als Dauermessung während der Abbruchmaßnahme.
Messeinrichtungen und Personal sind für die in der Zeitplanung dargestellten Zeiten zu berücksichtigen und vorzuhalten.