Errichtung eines transportablen Gleichrichterunterwerkes
Aus Gründen der Spannungshaltung, Fahrleitungsstrombelastung, Ausfallszenarien und Belastbarkeit der angrenzenden Gleichrichterunterwerke (Zentrale und Stifterstraße) ist ein neues Gleichrichterunterwerk Zwätzen erforderlich, um die Traktionsenergieversorgung im Streckenabschnitt Löbstedt bis zur Gleisschleife Zwätzen zu gewährleisten sowie die Redundanz im Netz des JNV zu erhöhen.
Grundlage für die Ausführungsplanung ist die Entscheidung des JNV, dass im Bereich der Gleisschleife Zwätzen ein Gleichrichterunterwerk als transportables Gleichrichterunterwerk (tGUW) in Containerbauweise zum Einsatz kommen soll (siehe /1-3/).
Der Container ist hinsichtlich der Abmessungen und Masse so zu gestalten, dass ein Transport im öffentlichen Verkehrsraum auf Anhänger/Tieflader ohne besondere Genehmigungen1 oder Auflagen möglich ist.
Übergangsstellen vom Inneren zur Umgebung sind so zu gestalten, dass Gefährdungen der Anlage für und durch Unbefugte ausgeschlossen sind. Dies betrifft unter anderem die Kabeldurchführungen für den Anschluss an die Fahrleitung und das Gleis, die Mittelspannungseinspeisung, die Be- und
Entlüftungsöffnungen, das Klimagerät sowie die Druckentlastungsöffnungen.
Das tGUW ist begehbar zu realisieren. Alle Bedienhandlungen müssen innen möglich sein.
Die Mindestnutzungsdauer des zu liefernden tGUW ist mit 25 Jahren anzusetzen.