Seit Juni 2020 haben die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und -chefs verschiedene Hilfsprogramme zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Die Überbrückungshilfe IV soll nun über die für die bereits bestehenden Wirtschaftshilfen verwendete digitale Plattform abgewickelt werden. Weiterhin sollen Leistungen zur Endabrechung der bereits bestehenden Wirtschaftshilfen über die Plattform erbracht werden.
Seit Juni 2020 haben die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und -chefs verschiedene Hilfsprogramme zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Zuletzt wurde die Verlängerung der Überbrückungshilfen (Überbrückungshilfe IV) beschlossen.
Das Programm Überbrückungshilfe IV knüpft an die Programme Überbrückungshilfe I (vgl. 13005/008-13#16), Überbrückungshilfe II (vgl. 13005/008-13#25) und Überbrückungshilfe III (vgl. 17104/004-21#002) an. Die Programmlinien November- und Dezemberhilfen plus und extra knüpfen an die Außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfen) (vgl. 13005/008-13#28) an. Die Außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe) wurden ebenfalls ergänzt (Außerordentliche Wirtschaftshilfe plus und extra) (vgl. 17104/004-21#002). Alle Programmlinien werden über die gleiche digitiale Antragsplattform und ein entsprechendes Fachverfahren umgesetzt. Der Auftrag enthält Leistungen zur Umsetzung der Überbrückungshilfe IV sowie zur Umsetzung der Endabrechung aller Programmlinien über die digitale Plattform. Dazu müssen vom Dienstleister Programmierungsarbeiten und Veränderungen an der Antragsplattform vorgenommen werden. Dies erfordert eine Ergänzung des Vertrages vom 02./03.07.2020 in der zuletzt geänderten Fassung vom 23.09.2021, zwischen dem BMWK und der ]init[ AG (im Folgenden: Init), der Grundlage für die Entwicklung und Bereitstellung der digitalen Verfahrensplattform ist.