Für den Neubau eines Forschungsgebäudes mit Anbindung an ein angrenzendes Bestandsgebäude der FU Berlin sollen die delegierbaren Bauherrenleistungen in den Handlungsbereichen:
1. Organisatorische Aufgaben
2. Mengen und Qualitäten
3. Kosten und Finanzierung
4. Termine und Kapazitäten
vergeben werden.
Zunächst werden die Projektsteuerungsleistungen für den Leistungsabschnitt 2 Vorplanung (VPU) in den 4 oben genannten Handlungsbereichen (anteilig) beauftragt.
Zum Auftrag der Projektsteuerung gehören optional wie unter II.2.2). aufgeführt, die weiteren Leistungsabschnitte 3-9. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsabschnitte bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor.
Das zu bebauende Grundstück befindet sich im Ortsteil Dahlem im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Der Neubau soll hinter einem bereits vorhandenen Institutsgebäude der FU entstehen und daran baulich anbinden. Das Grundstück ist derzeit mit 4 abgängigen Gebäuden bebaut und wird noch von der TU-Berlin genutzt. Eine Zugänglichkeit von der Takustraße 3 ist nicht direkt möglich, die Erschließung erfolgt voraussichtlich über die Altensteinstraße.
Die Projektsteuerung umfasst auch den Bereich der Gestaltung des Freiraums der Baumaßnahme.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplanes X-79.
Das neue Laborgebäude soll eine Gesamtnutzfläche von ca. 3 594 m
Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten von ca. 37 600 000 EUR (brutto) vorgegeben. Davon entfallen 2 500 000 EUR auf die Ersteinrichtung und 6 100 000 EUR auf die Großgeräte. Die Kosten für die Baumaßnahme sind gedeckelt.
Die Realisierung der Baumaßnahme umfasst ein enges Zeitfenster, da die Bundesfördermittel bis 2020 umgesetzt bzw. abgerechnet sein müssen.
Die Planung und Bauausführung sind in einem Bauabschnitt durchzuführen. Die Übergabe an den Nutzer findet im Herbst 2020 statt.
Die Auswahl eines Generalplaners für die LP 2 bis 9 soll durch ein VOF-Verfahren mit entwurflichen Darstellungen erfolgen. Die Projektsteuerung soll hierbei die Aufgaben vergleichbar zu denen einer Vorprüfung im Realisierungswettbewerb übernehmen.
Grundlage für die Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für Projektsteuerungsleistungen einschließlich AVB (PS) und eine Beschaffenheitsvereinbarung.
Grundlage der Projektbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau siehe unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/).