Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt auf einer Fläche des Bebauungsplanes Nr. 22 im Industrie- und Gewerbegebiet Am Helmshäger Berg in Greifswald einen neuen Bauhof zu errichten u.a. bestehend aus Verwaltungs-/Sozialgebäude, Werkstätten inkl. Waschhalle, Streuguthalle inkl. Sole-Anlage, Garagen und Carports sowie den entsprechenden Verkehrsanlagen u.a. Zufahrten, Stellplätze, Freiluftlager, Waschplatz. Die bestehenden zwei Bauhofstandorte sollen gemeinsam mit dem überwiegenden Verwaltungsbereich des Tiefbau- und Grünflächenamtes am neuen Standort zusammengeführt werden. Die neuen baulichen Anlagen müssen verschiedenste Anforderungen erfüllen, effiziente und ökonomische Betriebsabläufe gewährleisten. Die Lebenszykluskosten stellen eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Die Gebäude sind nach den Grundsätzen des Nachhaltigen Bauens zu planen und zu errichten mit der Zielvorgabe mindestens 65 % Gesamterfüllungsgrad nach BNB bzw. DGNB. Weiterhin ist die Installation von Photovoltaikanlagen gemäß Bürgerschaftsbeschluss und E-Mobilität (Ladeinfrastruktur) einzuplanen. Die Möglichkeit des Einsatzes von Fördermitteln ist noch im weiteren Planungsprozess zu klären.
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT und Förderanlagen gem. §53 ff HOAI Lph. 1-9 inkl. besonderer Leistungen, für die Anlagengruppen:
- 4. Starkstromanlagen,
- 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
- 6. Förderanlagen,
einschl. nicht öffentliche Erschließung und Technische Anlagen in Außenanlagen.
Vorerst werden die Leistungen der Lph. 1-2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung aller Lph. besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Weiterbeauftragung bis zur Lph. 9 gemäß HOAI vor.